Ausgleichsabgabe
Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, sind beschäftigungspflichtig. Das heißt, sie müssen einen bestimmten Anteil - derzeit fünf Prozent - ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Beschäftigten besetzen. Erreichen sie die entsprechende Quote nicht, müssen sie jährlich eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt abführen. Die Ausgleichsabgabe dient dazu, ...
- einen finanziellen Ausgleich gegenüber den Arbeitgebern zu schaffen, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen und denen dadurch erhöhte Kosten entstehen, z.B. durch den gesetzlichen Zusatzurlaub oder die behinderungsgerechte Ausstattung eines Arbeitsplatzes (Ausgleichsfunktion).
- Arbeitgeber dazu anzuhalten, ihre Beschäftigungspflicht zu erfüllen (Antriebsfunktion).
