Prävention
Sie umfasst alle Anstrengungen, die dazu beitragen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Die betriebliche Prävention dient dazu, ...
- Schwierigkeiten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen frühzeitig zu beseitigen oder erst gar nicht entstehen zu lassen,
- alle Möglichkeiten von der Beratung bis zu finanziellen Hilfen zu erörtern und anzuwenden, mit denen sich das Arbeitsverhältnis dauerhaft sichern lässt.
Der Arbeitgeber sollte möglichst frühzeitig aktiv werden, wenn ...
- personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Schwierigkeiten erkennbar werden, die das Arbeitsverhältnis gefährden können. Er hat die Schwerbehindertenvertretung, den Betriebs- oder Personalrat sowie das Integrationsamt einzuschalten.
- Beschäftigte – egal, ob behindert oder nicht - innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Die gesetzlichen Vorschriften sehen hierfür das Betriebliche Eingliederungsmanagement vor. Es ermöglicht ein frühzeitiges und systematisches Vorgehen beim Lösen von Einzelfällen.
Arbeitgeber werden vom Integrationsamt unterstützt, wenn...
- es sich bei den Betroffenen um schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Menschen handelt.
Das Kündigungsschutzverfahren kann verkürzt werden, wenn...
- die Präventionsvorschriften eingehalten wurden,
- der Arbeitgeber nachweislich alle Möglichkeiten geprüft hat, um eine Kündigung abzuwenden und das Integrationsamt frühzeitig eingebunden wurde.
