Berufliche Weiterbildung
Berufliche Weiterbildung, auch als Fortbildung bezeichnet, dient dazu, berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten, zu erweitern, der technischen Entwicklung anzupassen oder einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen (vgl. berufliches Fortkommen).
Es gibt folgende Formen der Weiterbildung:
Im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben können auch Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten für schwerbehinderte Menschen gefördert werden (§ 102 Abs. 3 Nr. 1e SGB IX i.V.m. § 24 SchwbAV).
Es gibt folgende Formen der Weiterbildung:
- Anpassungsfortbildung: Zum Beispiel, wenn wichtige Zusatzqualifikationen benötigt werden, damit der bisherige Beruf weiter ausgeübt werden kann.
- Umschulung: Zum Beispiel, wenn im Verlauf eines Berufslebens eine Behinderung auftritt und deshalb der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann und ein neuer Beruf erlernt werden muss.
- Aufstiegsweiterbildung: Zum Beispiel, wenn man seinen Beruf nur dann weiter ausüben kann, wenn man in der Lage ist, im Betrieb eine verantwortliche Position zu übernehmen. Hierzu zählen etwa Aufstiegslehrgänge in der Wirtschaft oder Laufbahnlehrgänge im öffentlichen Dienst.
Im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben können auch Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten für schwerbehinderte Menschen gefördert werden (§ 102 Abs. 3 Nr. 1e SGB IX i.V.m. § 24 SchwbAV).

