Berufliche Eignung, Eignungsfeststellungsmaßnahmen

Eignungsfeststellungsmaßnahmen dienen der Klärung der individuellen Voraussetzungen bei der Auswahl der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 33 Abs. 4 SGB IX). Ziel dieser Maßnahmen ist es, gemeinsam mit dem behinderten Menschen ohne feststehendem Berufsziel eine Berufswegplanung zu erarbeiten. Hierbei werden Eignung, Neigung und bisherige Tätigkeiten des behinderten Menschen sowie die Lage und Entwicklung auf dem Ausbildungsmarkt und Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt. Art und Dauer der Eignungsfeststellungsmaßnahme werden mit dem behinderten Menschen im Einzelfall durch den zuständigen Rehabilitationsträger (§ 6 Abs.1 SGB IX) festgelegt.

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