Arbeitswissenschaft
Das Gebiet der Arbeitswissenschaft umfasst verschiedene wissenschaftliche Disziplinen, Erkenntnisse und praktische Verfahren, soweit sie der Erkenntnis der menschlichen Arbeit dienen bzw. Mensch und Arbeit in eine optimale Beziehung zueinander zu setzen suchen (vgl. auch Profilmethode). Wichtige Teilgebiete sind
Bei der Planung und Einrichtung der Betriebsräume, der technischen Anlagen, der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufs haben Arbeitgeber und Betriebsräte die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu berücksichtigen (vgl. §§ 90 – 91 BetrVG). Dies gilt – auch ohne ausdrückliche Nennung der Arbeitswissenschaften im SGB IX – in gleicher Weise für die Gestaltung der Arbeitsplätze behinderter Menschen (vgl. § 81 Abs. 4 und § 84 SGB IX).
- die Arbeitspsychologie
- die Arbeitsmedizin
- die Ergonomie
- Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
- die rechtlich-organisatorischen Rahmenbedingungen
- Fragen der Lohnfindung
- der Berufsausbildung sowie der beruflichen Weiterbildung
- Bindeglied und Interaktion zwischen Mensch, Technik und Umwelt
- individuelle menschliche Teilhabe und Gestaltungsmöglichkeit
- zwischenmenschliche Beziehung der durch die Arbeitsorganisation verbundenen und einander zugeordneten Menschen (und somit als gesellschaftliche Teilhabe)
Bei der Planung und Einrichtung der Betriebsräume, der technischen Anlagen, der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufs haben Arbeitgeber und Betriebsräte die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu berücksichtigen (vgl. §§ 90 – 91 BetrVG). Dies gilt – auch ohne ausdrückliche Nennung der Arbeitswissenschaften im SGB IX – in gleicher Weise für die Gestaltung der Arbeitsplätze behinderter Menschen (vgl. § 81 Abs. 4 und § 84 SGB IX).

