Arbeitswissenschaft

Das Gebiet der Arbeitswissenschaft umfasst verschiedene wissenschaftliche Disziplinen, Erkenntnisse und praktische Verfahren, soweit sie der Erkenntnis der menschlichen Arbeit dienen bzw. Mensch und Arbeit in eine optimale Beziehung zueinander zu setzen suchen (vgl. auch Profilmethode). Wichtige Teilgebiete sind Die Humanisierung der Arbeit, also alle betrieblichen Maßnahmen, die eine konkrete Verbesserung der Arbeitsbedingungen zur Folge haben, ist Leitgedanke der Arbeitswissenschaft. Diese Aufgabenstellung umfasst 3 grundlegende Aspekte: die Arbeit als
  • Bindeglied und Interaktion zwischen Mensch, Technik und Umwelt
  • individuelle menschliche Teilhabe und Gestaltungsmöglichkeit
  • zwischenmenschliche Beziehung der durch die Arbeitsorganisation verbundenen und einander zugeordneten Menschen (und somit als gesellschaftliche Teilhabe)
Konkrete Maßnahmen reichen von der Reduzierung körperlicher Belastungen (z.B. durch ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes) über den Abbau gesundheitsgefährdender Arbeitsbedingungen (Lärm, Stäube, Gase, Strahlungen usw.) und die Umgestaltung der Arbeitsorganisation bis zur Veränderung von psychischen Bedingungen (z.B. durch entsprechenden Führungsstil, die Bewältigung von Gruppenkonflikten, Ausbau der Selbstverantwortung usw.).

Bei der Planung und Einrichtung der Betriebsräume, der technischen Anlagen, der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufs haben Arbeitgeber und Betriebsräte die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu berücksichtigen (vgl. §§ 90 – 91 BetrVG). Dies gilt – auch ohne ausdrückliche Nennung der Arbeitswissenschaften im SGB IX – in gleicher Weise für die Gestaltung der Arbeitsplätze behinderter Menschen (vgl. § 81 Abs. 4 und § 84 SGB IX).
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