Arbeitssicherheit

Der Sammelbegriff Arbeitssicherheit umfasst alle tatsächlichen Maßnahmen und rechtlichen Vorschriften, die der Prävention dienen, z. B. der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Rechtliche Grundlagen der Arbeitssicherheit sind u.a. das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Siehe auch Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Die Regelungen des betrieblichen Arbeitsschutzes sollen die Arbeitnehmer vor Gefahren schützen, die ihnen z. B. drohen können aus
  • den technischen und baulichen Einrichtungen des Betriebes
  • dem Produktionsablauf und den innerbetrieblichen Transportvorgängen
  • den zu verwendenden Arbeitsstoffen A (z. B. Chemikalien)
  • den betrieblichen Umgebungseinflüssen (z.B. Lärm, Stäube, Gase und Dämpfe, Lichtverhältnisse, klimatische Verhältnisse wie Feuchtigkeit, Raumtemperatur oder Zugluft)
Entsprechende Hinweise zur Arbeitsumgebung enthalten die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Arbeitsstätten- Richtlinien (ASR), die noch bis zum 25.08.2010 gültig sind, bis sie durch Technische Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln – ASR) abgelöst werden. Arbeitsmittel werden in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) behandelt. Verantwortlich für die Arbeitssicherheit ist der Arbeitgeber. Weiterer Kern des betrieblichen Arbeitsschutzes sind die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften. Die Einhaltung der Vorschriften überwachen die Berufsgenossenschaften und die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter.

Die Schwerbehindertenvertretung ist im Rahmen ihrer Aufgaben auch für Fragen der Arbeitssicherheit von schwerbehinderten Menschen mit zuständig. Sie hat das Recht, an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses, der nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorgeschrieben ist, beratend teilzunehmen (§ 95 Abs. 4 SGB IX).
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