Agentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit gliedert sich in drei Ebenen:
Berufliche Integration schwerbehinderter Menschen: Hier ergeben sich für die Agenturen für Arbeit zusätzliche Aufgaben. Nach § 104 SGB IX sind dies u. a.:
- die Zentrale in Nürnberg auf der oberen Verwaltungsebene
- die Regionaldirektionen auf der regionalen (mittleren) Verwaltungsebene
- die Agenturen für Arbeit mit ihren Geschäftsstellen auf der örtlichen Ebene
Berufliche Integration schwerbehinderter Menschen: Hier ergeben sich für die Agenturen für Arbeit zusätzliche Aufgaben. Nach § 104 SGB IX sind dies u. a.:
- die Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung schwerbehinderter Menschen einschließlich der Vermittlung von in Werkstätten für behinderte Menschen Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
- die Beratung der Arbeitgeber bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen
- die Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
- im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen die besondere Förderung schwerbehinderter Menschen
- die Gleichstellung, deren Widerruf und Rücknahme
- die Durchführung des Anzeigeverfahrens (vgl. Beschäftigungspflicht, Ausgleichsabgabe)
- die Zulassung der Anrechnung und der Mehrfachanrechnung (§ 75 Abs. 2, § 76 Abs. 1 und 2 SGB IX)
- die Erfassung der Werkstätten für behinderte Menschen, ihre Anerkennung und die Aufhebung der Anerkennung

