Integrationsfachdienste
Sie sind Dienste Dritter und können von den Integrationsämtern, den Agenturen für Arbeit und weiteren Rehabilitationsträgern beauftragt werden, um im Einzelfall tätig zu werden.Zu ihren Aufgaben gehört es, ...
- schwerbehinderte und behinderte beschäftigte und Arbeit suchende Menschen zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten, um einen geeigneten Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz zu finden oder zu erhalten.
- Arbeitgebern und dem betrieblichen Integrationsteam als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und sie umfassend zu informieren, zu beraten und zu unterstützen.
Kontakt: Ratsuchende - d.h. schwerbehinderte und behinderte Menschen, Arbeitgeber oder das betriebliche Integrationsteam - können sich direkt an den Integrationsfachdienst in ihrer Nähe wenden.
