Integrationsfachdienste
Sie sind Dienste Dritter und können von den Integrationsämtern, den Agenturen für Arbeit und weiteren Rehabilitationsträgern beauftragt werden, um im Einzelfall tätig zu werden.

Zu ihren Aufgaben gehört es, ...
  • schwerbehinderte und behinderte beschäftigte und Arbeit suchende Menschen zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten, um einen geeigneten Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz zu finden oder zu erhalten.

  • Arbeitgebern und dem betrieblichen Integrationsteam als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und sie umfassend zu informieren, zu beraten und zu unterstützen.

Kontakt: Ratsuchende - d.h. schwerbehinderte und behinderte Menschen, Arbeitgeber oder das betriebliche Integrationsteam - können sich direkt an den Integrationsfachdienst in ihrer Nähe wenden.
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