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ZB 1 / 2002
Titelbild der ZB 01/2002: Walter Riester

Am 1. Oktober 2000 trat das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter in Kraft. Sein anspruchsvolles Ziel: Der Abbau der Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen um 25 Prozent bis zum Oktober 2002.

• Was wurde bisher erreicht?
• Welche Hürden müssen noch genommen werden?
• Wo gab es Schwierigkeiten?

Bundesarbeitsminister Walter Riester, Dr. Ursula Engelen-Kefer (DGB), Dr. Dieter Hundt (BDA) und Walter Hirrlinger (VdK) geben Auskunft
 
Karl-Friedrich Ernst (Foto)
Karl-Friedrich Ernst
Liebe Leserin, lieber Leser!
Mit dem im Oktober 2000 in Kraft getretenen Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter begann gleichzeitig die Kampagne des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung "50.000 Jobs für Schwerbehinderte"
 
Stecknadel (Piktogramm)
Verabschiedung durch den Bundestag: Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen • Initiative: Job-AQTIV-Gesetz • Fachtagung: Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen • Modellprojekt: LOG-IN - Dialog schafft Integration • Messe: MINI-CEBIT 2002 • Grafik: Schwere Behinderungen kommen mit dem Alter • Neu erschienen: Der Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben (SGB IX)
 
Schreibende Hand (Foto)
Zeichnen sich Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Menschen ab, muss der Arbeitgeber präventive Maßnahmen ergreifen – so sieht es das Sozialgesetzbuch IX vor
 
Arbeiter an einer Tiefziehmaschine (Foto)
Der Mannheimer Fahrzeugbauer beschäftigt überdurchschnittlich viele schwerbehinderte Menschen. Eine behindertenfreundliche Unternehmensphilosophie und gezielte Förderung ermöglichen es!
 
Veranstaltungsposter (Foto): Wettlauf
Durch das SGB IX werden die Aufgaben der Integrationsfachdienste neu bestimmt.
Nach einem Jahr praktischer Erfahrungen wurde ein erstes Fazit gezogen:
Was läuft gut? Was ist zu verbessern?
 
Paragraph (Piktogramm)
Die aktuellen Urteile: Wahlrecht Schwerbehindertenvertretung • Befristeter Arbeitsvertrag • Kündigungsrecht • Arbeitsvertrag: Behindertengerechte Beschäftigung
 
 
Bestellmöglichkeit:

über das zuständige Integrationsamt

ZB Info: Leistungen für behinderte Menschen im Beruf

A. Finanzielle Leistungen an Arbeitgeber (PDF Dokument)
B. Finanzielle Leistungen an schwerbehinderte Menschen (PDF Dokument)
C. Beratung und Information (PDF Dokument)
D. Sonstige Angebote (PDF Dokument)
E. Allgemeine Hinweise (PDF Dokument)

Hier finden Sie die ZB Info (Punkte A. - E.) in einem PDF Dokument zusammengefasst.



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