ZB Online
ZB 4 / 2001

• Was müssen Arbeitgeber beachten?
• Wie berechnet sich die neue Ausgleichsabgabe?
• Wie wird die Anzeige erleichtert?

Volker Scharff
Auch für das Jahr 2001 müssen Arbeitgeber wieder darlegen, wie viele schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sie beschäftigen. Doch dieses Mal gelten neue Regelungen zur Beschäftigungspflicht und zur Ausgleichsabgabe


• Mit welchen spezifischen Problemen ist zu rechnen?
• Welche Arbeitsbedingungen erleichtern die Berufstätigkeit von Rheumakranken?
Wir stellen zwei Beispiele aus der Praxis vor


Inge Sandstedt
Das Beispiel des Verbandes der deutschen Unternehmerinnen (VdU) zeigt, dass es noch ausreichend Raum gibt, die Beschäftigung behinderter Menschen zu fördern. Ein Interview mit der Vorsitzenden des VdU, Inge Sandstedt
Bestellmöglichkeit:
über das zuständige Integrationsamt
ZB-Info: Aufgaben der Integrationsämter 2000/2001
- Jahresbericht kurz gefasst: Daten und Fakten zur Situation schwerbehinderter Menschen im Beruf (PDF Dokument)
- Grafiken (PDF-Dokument)
