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ZB 1 / 2005
Betriebliche Suchtprävention - Zur Chefsache machen!

Gerade bei Suchterkrankungen ist frühzeitiges
Eingreifen wichtig. Eine klare Strategie des Betriebes
im Umgang mit betroffenen Mitarbeitern ist dabei
hilfreich.
Die Themen des Schwerpunkts:
• Zur Chefsache machen! Hintergrundinformationen
zum Thema Sucht am Arbeitsplatz
• Der Betrieb hat ein Problem! Interview mit einem Fachdienst für betriebliche Suchtprävention
• Suchtprävention - Teil des betrieblichen Eingliederungsmanagements
• Ihm macht niemand etwas vor: Ein Suchthelfer berichtet von seiner früheren Alkoholsucht
• Jetzt sind Sie dran! Arbeitshilfen und Kontaktadressen für die Suchtprävention

Ronald Hebmüller
Produktbetreuer
Bundesagentur für Arbeit
Prävention ist in aller Munde. Vor allem mit der Novellierung der „Präventionsvorschriften“ im SGB IX ist sie wieder in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Ein wichtiges Instrument ist hierbei das „betriebliche Eingliederungsmanagement“, wonach Arbeitgeber verpflichtet sind, bei längerer Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters frühzeitig umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um den Arbeitsplatz zu sichern. Das Schwerpunktthema dieses Heftes befasst sich mit einem der Anwendungsbereiche: der betrieblichen Suchtprävention.

• Grafik: Nutzung von Computern in verschiedenen Branchen
• Neu erschienen:
Broschüren des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung
Studie: Integrationschancen
Ratgeber Behindertenrecht
Die Bundesagentur für Arbeit
Neben der Arbeitsvermittlung ist eine weitere wichtige Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit, die berufliche Eingliederung behinderter Menschen zu fördern. Als Rehabilitationsträger erbringt sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, etwa für die Aus- und Weiterbildung.

Der besondere Kündigungsschutz wurde Mitte des Jahres neu geregelt. Wann findet er Anwendung? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Häufig gestellte Fragen werden beantwortet.

• Prognose des Krankheitsverlaufs bei Kündigung
• Fachkenntnisse stehen einer Sozialauswahl nicht entgegen
• Arbeitszeitreduzierung aus betrieblichem Grund verweigert
Bestellmöglichkeit:
über das zuständige Integrationsamt
