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ZB 2 / 2005
Betriebliches Eingliederungsmanagement - Teamarbeit für die Prävention
Bergkletterer
Bei gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz frühzeitig eingreifen und dabei professionell vorgehen: Nichts anderes bedeutet betriebliches Eingliederungsmanagement. Wie wird es in der Praxis umgesetzt? Wo liegen die Vorteile? Und was verlangt der Gesetzgeber?

Die Themen des Schwerpunkts:

Teamarbeit für die Prävention: Grundlagen, Ziele und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Nur eine lästige Pflicht? Wie die Integrationsämter die Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements sehen und welche Unterstützung sie anbieten
Praktische Umsetzung: Tipps für die ersten Schritte
Bettina Schnetter
Bettina Schnetter
Leiterin des Integrationsamtes
bei der Regierung der Oberpfalz
Liebe Leserin, lieber Leser!

Gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz werden oftmals viel zu lange ausgesessen. So die Erkenntnis der Integrationsämter aus Kündigungsschutzverfahren. Wir erleben auch immer wieder, wie in den Betrieben Einzelfalllösungen ad hoc gesucht werden, die weder professionell sind, noch zum Erfolg führen.
 

Stecknadel (Piktogramm)
• Schwerpunktveranstaltungen „Jobs ohne Barrieren“
• Deutschkurs für gehörlose Menschen
• Einblick – Ausblick 2005

Grafiken
• Rekordarbeitslosigkeit – wer ist betroffen?
• Gesundheitsbeschwerden der Beschäftigten

 
Benjamin Gebhardt assistiert Dr. Carlos Velasco
Vor fast fünf Jahren wurde die Leistung der Arbeitsassistenz eingeführt. Zeit zu prüfen, wie sich diese neue Leistung entwickelt hat und wie die Umsetzung erfolgt. Erste Ergebnisse liegen vor.
 
Jugendliche
Seit 1. Mai 2004 erhalten Arbeitgeber vom Integrationsamt zusätzliche Prämien und Zuschüsse, wenn sie behinderte oder schwerbehinderte junge Menschen ausbilden.
 

Paragraph (Piktogramm)
Die aktuellen Urteile zum Thema Arbeitsassistenz:

• Keine Kostenübernahme für den Arbeitsweg
• Höchstgrenzen für Leistungen
• Einkommen bei Bedarfsfeststellung unerheblich

 
Die gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist für die Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit zuständig. Dabei wird sie „von Amts wegen“ tätig.
 
 
Bestellmöglichkeit

über das zuständige Integrationsamt



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