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ZB 3 / 2005
Integrationsfachdienste - Im Auftrag Dritter: vorbereiten, vermitteln und begleiten
Menschengruppe aus Froschperspektive (Titelbild)
Die Integrationsfachdienste sind Anlauf- und Beratungsstellen für Arbeitgeber und für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen, die Arbeit suchen oder beschäftigt sind. Für das Angebot der Dienste, einschließlich ihrer Steuerung und Finanzierung, sind jetzt die Integrationsämter verantwortlich.

Zum Thema:
Karl-Friedrich Ernst

Karl-Friedrich Ernst
Vorsitzender der
Bundesarbeitsgemeinschaft
der Integrationsämter und
Hauptfürsorgestellen (BIH)
Karlsruhe
Liebe Leserin, lieber Leser!

Die vergangenen fünf Jahre haben für die Integrationsfachdienste eine ganze Reihe einschneidender Veränderungen gebracht. Von den ersten Psychosozialen Diensten zu den heutigen Integrationsfachdiensten war es ein weiter Weg. Die letzte Novelle des Sozialgesetzbuches IX, die zum Jahresbeginn in Kraft trat, hat noch einmal die Aufgaben der Dienste erweitert.




 

Stecknadel (Piktogramm)
• Schwerpunktveranstaltungen „job – Jobs ohne Barrieren“
• REHACARE International 2005
• Gebärdensprachkurs
• Grafik: Beschäftigungsquote 1999-2003
Neu erschienen
• Prävention und Eingliederungsmanagement
• Teilhabe am Arbeitsleben

 
Arbeitsplatz am Fließband
Wirtschaftsflaute und knapper werdende Fördermittel: Wie können Integrationsfirmen diese schwierigen Bedingungen besser bewältigen? Durch mehr Eigenverantwortung und unternehmerisches Handeln, so das Fazit einer EQUAL-Tagung zur Zukunft der Integrationsfirmen.




 
Die gesetzliche Krankenversicherung und weitere Träger

Illustration: Menschengruppe
Sie erbringen als Rehabilitationsträger Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen: die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, der Sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden, der Sozialhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe.
 
 
Bestellmöglichkeit

über das zuständige Integrationsamt



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