ZB 3 / 2003
Nachrichten
Stecknadel (Piktogramm)
• Messe: REHACARE International 2003
• BIH: Fachtagung Schritt für Schritt III -
Der IFD zwischen Kontinuität und Veränderung
• Urteil: Schwerbehinderter Bewerber klagt erfolgreich
• Ford-Werke AG: Disability Management
• Arbeitsamt: Meldepflicht bei Kündigung
• Grafik: Ursachen von Behinderungen
• Neu im Netz: www.integrationsprojekte-hessen.de

REHACARE-Logo (Grafik)
Messe
REHACARE International 2003

Vom 15. bis zum 18. Oktober 2003 findet in Düsseldorf die REHACARE International statt. Die 14. Fachmesse für Rehabilitation und Pflege informiert in verschiedenen Themenparks zum Beispiel über behinderungsgerechtes Bauen und Wohnen, barrierefreies Reisen und zeigt Mobilitäts- und Alltagshilfen. Sie richtet sich sowohl an Betroffene und ihre Angehörigen als auch an Fachbesucher.
Aktuelle Informationen rund um Ausbildung und Beruf bietet der Themenpark „Behinderte Menschen und Beruf“ in der Halle 3. Dort stellen auch die Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe ihr Förderangebot und behinderungsgerecht gestaltete Arbeitsplätze am Stand 3D90 vor. Zu sehen ist die computergesteuerte technische Ausstattung eines armamputierten Orthopädieschuhmachers, ein blindengerechter Computerarbeitsplatz der Telekom , eine CNCgesteuerte Drehmaschine, die vom Rollstuhl aus zu bedienen ist, sowie ein Hebesystem zur Erleichterung von Lagerarbeiten.

Die REHACARE International 2003 findet auf dem Düsseldorfer Messegelände in den Hallen 3 bis 8 statt. Weitere Informationen im Internet unter: www.rehacare.de

BIH-Logo (Grafik
Fachtagung
Schritt für Schritt III

Mit der Fachtagung Schritt für Schritt III – Der IFD zwischen Kontinuität und Veränderung setzt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) ihre Veranstaltungsreihe zur Arbeit der Integrationsfachdienste (IFD) fort. Vom 10. bis zum 12. Mai 2004 stehen im Bonner Gustav-Stresemann-Institut Vorträge, Workshops und Diskussionsrunden zur Professionalisierung der Integrationsfachdienste auf dem Programm. Angemessene Standards für die Vermittlung, Beratung und Begleitung von behinderten Menschen werden ebenso erarbeitet wie Wege zur Vereinheitlichung von Falldokumentationen und Qualitätsmanagement.
Auch die voraussichtlich zum 1. Januar 2004 eintretenden Änderungen im Sozialgesetzbuch IX und deren Auswirkungen auf die Arbeit der Integrationsfachdienste werden vorgestellt. Die Tagung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrationsfachdienste, Einrichtungen, Kostenträger der beruflichen Rehabilitation, Organisationen von behinderten Menschen sowie an alle Kooperationspartner der Integrationsfachdienste. Weitere Informationen im Internet unter: www.integrationsaemter.de

Illustration Paragraphzeichen
Frankfurt am Main
Schwerbehinderter Bewerber klagt erfolgreich

Die Stadt Frankfurt am Main muss einem abgelehnten schwerbehinderten Bewerber eine Entschädigung von 3.500 Euro wegen Diskriminierung als schwerbehinderter Mensch zahlen. Damit gab das Arbeitsgericht Frankfurt der Klage eines Mannes statt, der sich auf eine offene Stelle in der Notenbibliothek des städtischen Museumsorchesters beworben hatte. Im Bewerbungsgespräch wies er auf seine Schwerbehinderung hin. Die Bewerbung wurde ohne Begründung abgewiesen.
Laut Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (AZ 17 Ca 8469/02) verletzte die Kommune damit die im Sozialgesetzbuch IX vorgeschriebene „Prüfungspflicht“ (§ 81 Abs. 2). Sie verlangt bei einer Ablehnung eines schwerbehinderten Bewerbers eine schriftliche Begründung. Da keine Gründe angegeben wurden, schlossen die Richter auf Umstände, die „eine Benachteiligung des Klägers wegen seiner Behinderung vermuten lassen“, so heißt es im Urteil. Als Maßstab für die Höhe der zu zahlenden Entschädigung wurden eineinhalb Monatsgehälter des jeweiligen Arbeitsplatzes festgelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde Berufung beim LAG Frankfurt eingelegt.

Heinz Breidenbach (Foto)
Heinz Breidenbach (rechts)
ist der erste
Disability Manager Europas
Ford-Werke AG
Disability Management

Erster Disability Manager in Europa wurde Heinz Breidenbach von der Ford-Werke AG. Er musste im Rahmen einer Prüfung seine Kompetenz in der in Europa noch jungen Form der Wiedereingliederung leistungsgewandelter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nachweisen.
Mit dem Aufbau eines heute sechs Personen umfassenden Disability- Teams hat die Ford-Werke AG einen neuen Ansatz geschaffen, um die Fähigkeiten von Mitarbeitern, die an ihrem bisherigen Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr eingesetzt werden können, sinnvoll weiter zu nutzen. Dieses Konzept ist das erste seiner Art in der europäischen Industrie. Im Vordergrund stehen nicht wie bisher die Behinderungen, sondern das Leistungspotenzial der Mitarbeiter.
Das Disability-Team setzt sich aus Fachleuten aus der Produktion, Medizinern des Gesundheitsdienstes, der Schwerbehindertenvertretung sowie Mitgliedern des Betriebsrates und der Personalabteilung zusammen.

Logo Arbeitsamt (Grafik)
Arbeitsamt
Meldepflicht bei Kündigung

Ab dem 1. Juli 2003 müssen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, unverzüglich persönlich beim Arbeitsamt melden und zwar innerhalb von sieben Tagen nach Kenntnis von der Kündigung. Ziel dieser Neuregelung ist die „Job to Job Vermittlung“. Denn schon während der Kündigungsfrist sollen die notwendigen Schritte für eine Wiederbeschäftigung eingeleitet werden, um möglichst den Eintritt in die Arbeitslosigkeit zu verhindern. Arbeitgeber sind dazu angehalten, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frühzeitig vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses über die Neuregelung zu informieren und sie für die eigene Suche nach einer anderen Beschäftigung oder Teilnahme an einer Qualifizierung freizustellen.
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht vermindert das spätere Arbeitslosengeld.

Grafik: Ursachen von Behinderungen
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Die häufigste Ursache für Behinderungen sind allgemeine Erkrankungen. Rund 85 Prozent der Behinderungen sind auf sie zurückzuführen. Die durch Unfälle oder Berufskrankheiten verursachten Behinderungen nehmen hingegen nur einen relativ geringen Anteil – rund drei Prozent – ein. Bei knapp fünf Prozent der schwerbehinderten Menschen ist die Behinderung angeboren, weitere zwei Prozent haben dauernde Beeinträchtigungen in Krieg, Wehrdienst oder Zivildienst erlitten. Besonders häufig sind körperliche Behinderungen – 69 Prozent. Hier sind insbesondere Beeinträchtigungen der inneren Organe oder Organsysteme zu nennen.

Computermaus (Grafik)
LWV Hessen
www.integrationsprojekte-hessen. de

Das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen hat ein Internetportal für die hessischen Integrations- und Beschäftigungsprojekte ins Netz gestellt.
In dem barrierefrei gestalteten Internetportal präsentieren sich die Integrations- und Beschäftigungsprojekte mit ihren Produkten und Dienstleistungen und informieren über ihre Arbeit von und mit schwerbehinderten Menschen. Der Internetauftritt informiert über
  • finanzielle Leistungen des Integrationsamtes,
  • Aufgaben der Integrationsprojekte,
  • einzelne Projekte, ihre Produkte und Dienstleistungen sowie
  • Stellenangebote.
Screenshot LWV Hessen
Das Internetportal ist eine offene Informationsplattform für behinderte und nicht behinderte Menschen, für Unternehmen, Arbeitsämter, Integrationsfachdienste, Bildungsträger sowie für Interessierte. Es bietet ebenfalls eine Verlinkung mit fast allen hessischen Projekten.

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