ZB 3 / 2005
Editorial
Karl-Friedrich Ernst

Karl-Friedrich Ernst
Vorsitzender der
Bundesarbeitsgemeinschaft
der Integrationsämter und
Hauptfürsorgestellen (BIH)
Karlsruhe
Liebe Leserin, lieber Leser!

Die vergangenen fünf Jahre haben für die Integrationsfachdienste eine ganze Reihe einschneidender Veränderungen gebracht. Von den ersten Psychosozialen Diensten zu den heutigen Integrationsfachdiensten war es ein weiter Weg. Die letzte Novelle des Sozialgesetzbuches IX, die zum Jahresbeginn in Kraft trat, hat noch einmal die Aufgaben der Dienste erweitert.





Und seither liegt die Gesamtverantwortung für die Fachdienste – man kann sagen: wieder – bei den Integrationsämtern, von denen die ursprüngliche Entwicklung ausgegangen war.

Dies alles in der Praxis umzusetzen, erfordert Zeit. Obwohl die Integrationsämter die jetzige Form der Integrationsfachdienste durchaus begrüßen, gab es bei ihrer Entwicklung in den letzten Jahren viel zu viele Kurswechsel des Gesetzgebers. Die Wirksamkeit von neuen gesetzlichen Instrumenten wird wesentlich geschwächt, wenn der Gesetzgeber permanent und häufig übereilt ihre rechtlichen Grundlagen verändert. Erneut mussten nun zu Jahresbeginn Vereinbarungen zur Beauftragung und Finanzierung mit den weiteren Auftraggebern der Fachdienste, der Bundesagentur für Arbeit und den Rehabilitationsträgern, abgestimmt werden.

Das Schwerpunktthema dieser Ausgabe beleuchtet die aktuelle Situation der Integrationsfachdienste, gibt einen Überblick über ihre Aufgaben und erläutert den Weg der Beauftragung. Wichtig ist, dass sie auch in Zukunft von den Betrieben als kompetente Unterstützung genutzt werden.

Auch die Integrationsfirmen leisten einen wichtigen Beitrag zur beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Menschen mit besonderem Handicap. Rund 5.000 Betroffene haben durch sie eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt erhalten. Die Alternative hieße in vielen Fällen: Werkstatt für behinderte Menschen. Doch die wirtschaftlichen Bedingungen, unter denen sich die Integrationsfirmen behaupten müssen, werden zunehmend schwieriger. Wir berichten in diesem Zusammenhang über ein EQUAL-Projekt in Nordrhein-Westfalen, das den Unternehmergeist von Integrationsfirmen fördern will und dafür verschiedene Instrumente entwickelt und erprobt hat, wie zum Beispiel den Unterstützungs- und Sicherungsfonds SUSI.

Die vierteilige Serie „Wegweiser Rehabilitationsträger“ endet in diesem Heft mit den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung, der Sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden, der Sozialhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe. Die Serie sollte einen Überblick über die für Außenstehende oftmals unübersichtlichen Aufgaben und Zuständigkeiten in der Rehabilitation geben.

Karl-Friedrich Ernst
Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
(BIH),
Karlsruhe

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