ZB 1 / 2008
Arbeitsassistenz - Leistung optimieren, Beratung verbessern

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Arbeitsassistenz fördert erwiesenermaßen die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Die Integrationsämter erbringen diese Leistung nach gemeinsamen Standards, die in den Empfehlungen der BIH festgelegt sind. Auf der Grundlage einer Studie wurden die „Empfehlungen“ nun aktualisiert, um das Angebot bedarfsgerechter zu gestalten.


Seit der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Arbeitsassistenz vor sieben Jahren steigt die Nachfrage stetig: 2006 haben 1.309 schwerbehinderte Menschen vom Integrationsamt Leistungen zur Arbeitsassistenz in Höhe von insgesamt 9,77 Millionen Euro erhalten. Arbeitsassistenz kann gefördert werden bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, zur Erlangung eines Arbeitsplatzes und zur Sicherung einer Beschäftigung. Mit dem Forschungsprojekt „Arbeitsassistenz zur Teilhabe“, das vom Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland in Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) in den Jahren 2004 bis 2006 durchgeführt wurde, haben die Integrationsämter nicht nur die Leistung selbst, sondern auch ihre eigene Arbeit einer kritischen Prüfung unterzogen.

Die Auswertung der Studie „Arbeitsassistenz zur Teilhabe“ belegt eindeutig, dass die Leistungsfähigkeit der Assistenznehmer mit der Unterstützung durch eine Assistenzkraft deutlich gesteigert werden kann und die befragten Assistenznehmer ihren Arbeitsplatz ohne eine Arbeitsassistenz nicht erlangt hätten. Die Ergebnisse zeigen auch, dass die Umsetzung durch die Integrationsämter insgesamt gut verläuft und die von allen Befragten – Assistenznehmern, Assistenzkräften und Arbeitgebern – geäußerte Zufriedenheit mit der Arbeitsassistenz durchgängig hoch ist. Gleichzeitig wurden von den Befragten aber auch kritische Punkte zur Verwaltungspraxis vorgebracht und Verbesserungsvorschläge gemacht. Diese dienen den Integrationsämtern nun als Grundlage für die Weiterentwicklung des Angebotes der Arbeitsassistenz und die Erarbeitung verbesserter Standards für die Beratung.

Bekanntheitsgrad der Leistung steigern

Gerade weil die Arbeitsassistenz für die Integration bestimmter Personengruppen unter den behinderten Menschen so wirkungsvoll ist, muss diese bekannter gemacht werden. Letzten Endes werden hier die Ergebnisse der Untersuchung ihren Teil dazu beitragen. Gleichzeitig wollen die Integrationsämter ihre Möglichkeiten nutzen, um auf der Basis der neuen Erkenntnisse auf die immer noch relativ neue Leistung verstärkt aufmerksam zu machen: unter anderem durch Flyer, Merkblätter und Informationen zur Arbeitsassistenz im Internet. Dabei gilt es nicht nur, potenzielle Nutzer der Arbeitsassistenz auf die Leistung aufmerksam zu machen, sondern auch mögliche Assistenzkräfte für die Dienstleistung zu gewinnen. Denn die Studie hat auch gezeigt, dass es für behinderte Menschen nicht immer einfach ist, eine geeignete Assistenzkraft zu finden.

Beratung und Information verbessern

Telefonhörer wird von einer Hand in eine andere gereicht
Die Bestätigung der Arbeitsassistenz durch die Studie bestärkt die Mitarbeiter der Integrationsämter, diese Leistung, wenn sie benötigt wird, im individuellen Fall zu empfehlen. Die Praxis zeigt, dass Arbeitsassistenz im Vorfeld ein hohes Maß an umfassender persönlicher Beratung erfordert. Diese setzt wiederum eine entsprechende Beratungskompetenz bei den Ansprechpartnern in den Integrationsämtern voraus. Daher haben die Integrationsämter unter anderem damit begonnen, ein Schulungskonzept für ihre Mitarbeiter zu entwickeln, das die gestellten Anforderungen aufgreift. Ziel ist es, eine frühzeitige und umfassende persönliche Beratung sicherzustellen.

Verwaltungsaufwand vereinfachen

Die Leistungsgewährung wurde von den befragten Assistenznehmern an einigen Stellen als zu bürokratisch und zu aufwändig bewertet. Viele Assistenznehmer bemängelten zum Beispiel die „aufwändige Nachweispflicht“. Daher werden die entsprechenden Anforderungen nun vereinfacht. Ein einheitliches Formblatt erleichtert zusätzlich den Nachweis über die Verwendung des Budgets.

Um auch die Folgeanträge schlanker zu gestalten, beschränkt sich die Prüfung durch das Integrationsamt zukünftig auf die Frage nach Veränderungen gegenüber dem Erstantrag. Bei der Gewährung von Leistungen zur Arbeitsassistenz übernehmen die Integrationsämter in Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern verstärkt eine koordinierende Funktion.

Budget flexibilisieren, Umsatzsteuer erstatten

Insgesamt wurden die festgelegten Budgethöhen als auskömmlich bewertet. Die Individualität der Fallgestaltungen erfordert allerdings mehr Flexibilität bei der Leistungserbringung. Insgesamt werden die festgesetzten Budgethöhen erhalten bleiben. Im Einzelfall kann eine Erhöhung des Leistungsrahmens jedoch erforderlich sein und soll dann auch entsprechend angewendet werden.

Wenn im Rahmen der Beschäftigung einer Assistenzkraft Umsatzsteuerpflicht besteht, so ist die Umsatzsteuer zusätzlich erstattungsfähig.

Selbstständigkeit unterstützen

Hand zieht Aktenordner aus Regal
Das Forschungsprojekt hat ergeben, dass 30 Prozent der Assistenznehmer beruflich selbstständig sind. Die Integrationsämter sehen darin einen positiven Effekt der Arbeitsassistenz, die Selbstständigkeit oft erst ermöglicht. Die BIH-Empfehlungen erwähnen daher ausdrücklich die Anwendung der Leistung für selbstständige behinderte Menschen. Problematisch ist jedoch die Grauzone zwischen behinderungsbedingter Arbeitsassistenz und einer Assistenz, wie sie beispielsweise von Bürokräften auch bei nicht behinderten Selbstständigen erledigt wird.

Daher machen die Integrationsämter in den Empfehlungen deutlich, dass bei der Festsetzung des Bedarfs an Arbeitsassistenz solche Arbeiten unberücksichtigt bleiben, die bei einer abhängigen oder selbstständigen Beschäftigung üblicherweise durch Mitarbeiter erledigt werden. Unter den Bedarf fallen damit nur solche Tätigkeiten, die der Assistenznehmer behinderungsbedingt nicht selbst erledigen kann, die aber zu seinem Kerngeschäft gehören.

Trägerübergreifendes Budget ermöglichen

Seit dem 1. Januar 2008 haben behinderte Menschen einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget, mit dem sie erforderliche Dienstleistungen einkaufen oder Assistenzkräfte nach dem Arbeitgebermodell selbst einstellen können. Werden Leistungen verschiedener Kostenträger benötigt – zum Beispiel Pflege, Arbeitsassistenz und Haushaltshilfe – ist ein trägerübergreifendes Budget möglich.

Stimmen aus der Praxis

Porträt: Birgit Kalwitz
„Die Arbeitsassistenz macht es mir leichter, berufstätig zu sein! Bei der Einstellung einer Assistenzkraft ist jedoch vieles zu beachten. Ich empfehle jedem, sich im Vorfeld gut zu informieren und vom Integrationsamt beraten zu lassen.“

> Birgit Kalwitz (37) arbeitet als Verwaltungsfachfrau im Jugendamt der Stadt Düren. Aufgrund einer schweren Muskelerkrankung ist sie auf den Elektro-Rollstuhl angewiesen und benötigt personelle Unterstützung bei einigen Tätigkeiten, wie Briefe verpacken oder Akten abheften.




Porträt: Manfred Savelsberg
„Mit Unterstützung der Assistenzkraft kann Frau Kalwitz ihr ganzes Aufgabenspektrum selbstständig erledigen. Sie hat die Hilfe selbst organisiert. Das gleiche gilt für einen weiteren sehbehinderten Mitarbeiter. Dem Arbeitgeber entstanden durch die Arbeitsassistenz weder Aufwand noch Kosten.“

> Manfred Savelsberg, Leiter des Jugendamtes in Düren

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