ZB 4 / 2009
Menschen mit erworbener Hirnschädigung - Mit konsequenter Förderung zurück in den Beruf
Menschen mit erworbener Hirnschädigung - Mit konsequenter Förderung zurück in den Beruf

Eine Hirnschädigung kann jeden jederzeit treffen: Als Opfer eines Verkehrs-, Arbeits- oder Sportunfalls oder infolge einer Erkrankung, etwa bei Schlaganfall, Gehirnblutung (Aneurysma), Hirntumor oder Multipler Sklerose. Dieses Schicksal erleiden jährlich in Deutschland über 500.000 Menschen. Darunter viele junge Leute. Eine Verletzung des Gehirns als Zentralorgan hat fast immer schwerwiegende Folgen, die das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen dramatisch verändern können.
Neuropsychologische Störungen
Neben motorischen Störungen, zum Beispiel im Bereich der Grob- und Feinmotorik, des Gleichgewichts und der Koordination, können auch Hör- und Sehbehinderungen, Sprach- und Sprechstörungen oder epileptische Anfälle auftreten. Was aber oft noch schwerer wiegt, sind Störungen im Bereich der geistigen Leistungsfähigkeit, im Gefühlsleben oder Störungen im Sozialverhalten. Diese neuropsychologischen Einschränkungen betreffen zum Beispiel die Aufmerksamkeit, das Gedächtnis, die Lernfähigkeit, die zeitliche und örtliche Orientierung, das Sprachvermögen sowie die Fähigkeit, Probleme zu lösen.
Rückkehr an den Arbeitsplatz
Nach der medizinischen Erstversorgung im Krankenhaus schließt sich in der Regel ein länger dauernder stationärer Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik an. Um die Möglichkeit einer Rückkehr ins Arbeitsleben zu erproben und gezielt berufsrelevante Fähigkeiten zu trainieren, kann anschließend eine medizinisch-berufliche Rehabilitation durchgeführt werden. Für Menschen mit einer erworbenen Hirnschädigung, die vor der Erkrankung oder Verletzung noch im Erwerbsleben standen, ist die berufliche Wiedereingliederung ein vorrangiges Ziel. Untersuchungen zeigen, dass bei konsequenter, intensiver Förderung über 60 Prozent der Betroffenen beruflich mit Erfolg integriert werden können. Doch nicht alle bekommen die Chance, ins Arbeitsleben zurückzukehren, da es bei weitem nicht genügend ambulante Reha-Einrichtungen gibt, die auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit einer erworbenen Hirnschädigung ausgerichtet sind und eine Wiedereingliederung im Betrieb unterstützen können. Wo ein solches Angebot vorhanden ist, begleiten Experten der Reha-Einrichtung – die Reha-Berater – die betriebliche Wiedereingliederung. Bei einem ersten Arbeitsplatzgespräch, an dem neben dem Rehabilitanden in der Regel die direkten Vorgesetzten, Vertreter der Personalabteilung, der Betriebsrat, die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsarzt teilnehmen, werden die Möglichkeiten einer stufenweisen beruflichen Wiedereingliederung besprochen.
Behutsam wiedereingliedern
Dabei geht es auch um die Gestaltung eines individuellen Wiedereingliederungsplans mit den zeitlichen und inhaltlichen Belastungssteigerungen sowie um notwendige behinderungsgerechte Arbeitsplatzanpassungen. Regelmäßig führen die Reha-Berater mit dem Vorgesetzten und anderen Beteiligten Feedbackgespräche am Arbeitsplatz, um den weiteren Verlauf der Maßnahme festlegen zu können. Bei Bedarf erhält der Rehabilitand zusätzliche Hilfestellung, zum Beispiel, wie er Einschränkungen kompensieren kann. Falls diese Maßnahmen nicht ausreichen, ist zu prüfen, ob das Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes oder der Tätigkeitsbereich verändert werden muss.
Integrationsamt sichert Arbeitsverhältnis
Mit dem Wiedereintritt in eine arbeitsvertragliche Tätigkeit endet die Begleitung durch die Experten der Reha-Einrichtung. Zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses bieten die Integrationsämter mit der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben ein breites Leistungsspektrum an. Voraussetzung ist, dass der Betroffene anerkannt schwerbehindert oder gleichgestellt ist. Wo Verzögerungen bei der Zuständigkeitsklärung der Reha-Träger den nahtlosen Wiedereingliederungsprozess zu behindern drohen, können die Integrationsämter in begründeten Fällen auch von ihrer Möglichkeit, in Vorleistung zu gehen, Gebrauch machen.
Neuropsychologische Störungen
Neben motorischen Störungen, zum Beispiel im Bereich der Grob- und Feinmotorik, des Gleichgewichts und der Koordination, können auch Hör- und Sehbehinderungen, Sprach- und Sprechstörungen oder epileptische Anfälle auftreten. Was aber oft noch schwerer wiegt, sind Störungen im Bereich der geistigen Leistungsfähigkeit, im Gefühlsleben oder Störungen im Sozialverhalten. Diese neuropsychologischen Einschränkungen betreffen zum Beispiel die Aufmerksamkeit, das Gedächtnis, die Lernfähigkeit, die zeitliche und örtliche Orientierung, das Sprachvermögen sowie die Fähigkeit, Probleme zu lösen.
Rückkehr an den Arbeitsplatz
Nach der medizinischen Erstversorgung im Krankenhaus schließt sich in der Regel ein länger dauernder stationärer Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik an. Um die Möglichkeit einer Rückkehr ins Arbeitsleben zu erproben und gezielt berufsrelevante Fähigkeiten zu trainieren, kann anschließend eine medizinisch-berufliche Rehabilitation durchgeführt werden. Für Menschen mit einer erworbenen Hirnschädigung, die vor der Erkrankung oder Verletzung noch im Erwerbsleben standen, ist die berufliche Wiedereingliederung ein vorrangiges Ziel. Untersuchungen zeigen, dass bei konsequenter, intensiver Förderung über 60 Prozent der Betroffenen beruflich mit Erfolg integriert werden können. Doch nicht alle bekommen die Chance, ins Arbeitsleben zurückzukehren, da es bei weitem nicht genügend ambulante Reha-Einrichtungen gibt, die auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit einer erworbenen Hirnschädigung ausgerichtet sind und eine Wiedereingliederung im Betrieb unterstützen können. Wo ein solches Angebot vorhanden ist, begleiten Experten der Reha-Einrichtung – die Reha-Berater – die betriebliche Wiedereingliederung. Bei einem ersten Arbeitsplatzgespräch, an dem neben dem Rehabilitanden in der Regel die direkten Vorgesetzten, Vertreter der Personalabteilung, der Betriebsrat, die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsarzt teilnehmen, werden die Möglichkeiten einer stufenweisen beruflichen Wiedereingliederung besprochen.
Behutsam wiedereingliedern
Dabei geht es auch um die Gestaltung eines individuellen Wiedereingliederungsplans mit den zeitlichen und inhaltlichen Belastungssteigerungen sowie um notwendige behinderungsgerechte Arbeitsplatzanpassungen. Regelmäßig führen die Reha-Berater mit dem Vorgesetzten und anderen Beteiligten Feedbackgespräche am Arbeitsplatz, um den weiteren Verlauf der Maßnahme festlegen zu können. Bei Bedarf erhält der Rehabilitand zusätzliche Hilfestellung, zum Beispiel, wie er Einschränkungen kompensieren kann. Falls diese Maßnahmen nicht ausreichen, ist zu prüfen, ob das Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes oder der Tätigkeitsbereich verändert werden muss.
Integrationsamt sichert Arbeitsverhältnis
Mit dem Wiedereintritt in eine arbeitsvertragliche Tätigkeit endet die Begleitung durch die Experten der Reha-Einrichtung. Zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses bieten die Integrationsämter mit der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben ein breites Leistungsspektrum an. Voraussetzung ist, dass der Betroffene anerkannt schwerbehindert oder gleichgestellt ist. Wo Verzögerungen bei der Zuständigkeitsklärung der Reha-Träger den nahtlosen Wiedereingliederungsprozess zu behindern drohen, können die Integrationsämter in begründeten Fällen auch von ihrer Möglichkeit, in Vorleistung zu gehen, Gebrauch machen.
Interview
"Es fehlen arbeitsplatznahe Reha-Angebote"
Über die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit erworbener Hirnschädigung sprach die ZB mit Professor Dr. med. Wolfgang Fries, der in München eine eigene Praxis für ambulante neurologische Rehabilitation mit dem Schwerpunkt soziale und berufliche Re-Integration leitet.
ZB: Wo liegen die besonderen Schwierigkeiten für Menschen mit erworbener Hirnschädigung bei der Rückkehr ins Arbeitsleben?
Prof. Dr. Wolfgang Fries: Die Betroffenen sind in der Regel körperlich und mental noch nicht sehr belastbar. Viele haben Schwierigkeiten mit dem „Multitasking“, wenn mehrere Aufgaben gleichzeitig zu bewältigen sind. Gleiches gilt für das Planen, Entscheiden und zielgerichtete Handeln. Hinzu kommen häufig spezifische neurologische Probleme, wie Sprachstörungen, die eine zusätzliche psychische Barriere, zum Beispiel Angst vor dem Telefonieren, erzeugen können.
ZB: Wie sehen gute Bedingungen für eine erfolgreiche betriebliche Wiedereingliederung aus?
Prof. Dr. Fries: Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Betroffene seine Einschränkungen und Belastungsgrenzen realistisch einschätzen und akzeptieren kann. Natürlich sind ein gutes Betriebsklima und soziales Verantwortungsgefühl der Vorgesetzten von Vorteil. Wichtig ist aber auch, dem Arbeitgeber Anreize aufzuzeigen, etwa, dass die stufenweise Wiedereingliederung ihn nichts kostet und der betroffene Mitarbeiter mit zunehmender Leistungsfähigkeit wieder einen produktiven Beitrag leistet.
ZB: Benötigen hirngeschädigte Menschen spezielle Angebote?
Prof. Dr. Fries: Unbedingt! Bislang stehen jedoch geeignete arbeitsplatznahe Angebote zur medizinisch-beruflichen Rehabilitation, die parallel zur langsam auslaufenden therapeutischen Behandlung auch eine stufenweise Wiedereingliederung im Betrieb unterstützen könnten, noch nicht flächendeckend zur Verfügung. Dabei kann erst ein entsprechendes Erproben am Arbeitsplatz zu einer gesicherten Einschätzung über die dauerhafte Arbeitsfähigkeit führen.
ZB: Wie lässt sich die Situation dennoch verbessern?
Prof. Dr. Fries: Das Wissen in den Betrieben über die besonderen Bedürfnisse hirngeschädigter Menschen muss verbessert werden. Entsprechend qualifizierte Integrationsfachdienste können ebenfalls einen wichtigen Beitrag leisten, etwa als Bindeglied zwischen den Experten der Reha-Einrichtungen und dem Betrieb.
"Es fehlen arbeitsplatznahe Reha-Angebote"

ZB: Wo liegen die besonderen Schwierigkeiten für Menschen mit erworbener Hirnschädigung bei der Rückkehr ins Arbeitsleben?
Prof. Dr. Wolfgang Fries: Die Betroffenen sind in der Regel körperlich und mental noch nicht sehr belastbar. Viele haben Schwierigkeiten mit dem „Multitasking“, wenn mehrere Aufgaben gleichzeitig zu bewältigen sind. Gleiches gilt für das Planen, Entscheiden und zielgerichtete Handeln. Hinzu kommen häufig spezifische neurologische Probleme, wie Sprachstörungen, die eine zusätzliche psychische Barriere, zum Beispiel Angst vor dem Telefonieren, erzeugen können.
ZB: Wie sehen gute Bedingungen für eine erfolgreiche betriebliche Wiedereingliederung aus?
Prof. Dr. Fries: Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Betroffene seine Einschränkungen und Belastungsgrenzen realistisch einschätzen und akzeptieren kann. Natürlich sind ein gutes Betriebsklima und soziales Verantwortungsgefühl der Vorgesetzten von Vorteil. Wichtig ist aber auch, dem Arbeitgeber Anreize aufzuzeigen, etwa, dass die stufenweise Wiedereingliederung ihn nichts kostet und der betroffene Mitarbeiter mit zunehmender Leistungsfähigkeit wieder einen produktiven Beitrag leistet.
ZB: Benötigen hirngeschädigte Menschen spezielle Angebote?
Prof. Dr. Fries: Unbedingt! Bislang stehen jedoch geeignete arbeitsplatznahe Angebote zur medizinisch-beruflichen Rehabilitation, die parallel zur langsam auslaufenden therapeutischen Behandlung auch eine stufenweise Wiedereingliederung im Betrieb unterstützen könnten, noch nicht flächendeckend zur Verfügung. Dabei kann erst ein entsprechendes Erproben am Arbeitsplatz zu einer gesicherten Einschätzung über die dauerhafte Arbeitsfähigkeit führen.
ZB: Wie lässt sich die Situation dennoch verbessern?
Prof. Dr. Fries: Das Wissen in den Betrieben über die besonderen Bedürfnisse hirngeschädigter Menschen muss verbessert werden. Entsprechend qualifizierte Integrationsfachdienste können ebenfalls einen wichtigen Beitrag leisten, etwa als Bindeglied zwischen den Experten der Reha-Einrichtungen und dem Betrieb.
Was können Betriebe tun?
Bereitschaft mitbringen Unerlässlich für das Gelingen der Wiedereingliederung sind Unterstützung und Entgegenkommen von Arbeitgeberseite. Nicht nur die Betriebsleitung, auch der direkte Vorgesetzte und die Kollegen sollten den Sinn der Maßnahme verstehen und die Bemühungen der Reha-Berater als Hilfestellung erleben können.
Zuhören Die Reha-Experten können Ihnen wichtige Hinweise geben, um die Auswirkungen der Hirnschädigung, zum Beispiel Verhaltensauffälligkeiten, besser zu verstehen und mit dem Mitarbeiter am Arbeitsplatz richtig umzugehen.
Betreuungsperson bereitstellen Übertragen Sie einem erfahrenen Kollegen oder Vorgesetzten die Aufgabe, sich um den schädel-hirn-verletzten Mitarbeiter zu kümmern und diesem als fester Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.
Aufmerksam sein Eine gute körperliche Verfassung kann leicht dazu führen, dass die neuropsychologischen Folgen für den Berufsalltag unterschätzt werden. Seien Sie aufmerksam für Zeichen der Überforderung und sprechen Sie mit dem Betroffenen.
Feedback geben Geben Sie dem Mitarbeiter regelmäßig ein ehrliches Feedback zu seinem Leistungsstand und Ihren Erwartungen. Wenn es Ihnen schwer fällt, Kritik zu üben, ziehen Sie den Reha-Berater zu Hilfe.
Bereitschaft mitbringen Unerlässlich für das Gelingen der Wiedereingliederung sind Unterstützung und Entgegenkommen von Arbeitgeberseite. Nicht nur die Betriebsleitung, auch der direkte Vorgesetzte und die Kollegen sollten den Sinn der Maßnahme verstehen und die Bemühungen der Reha-Berater als Hilfestellung erleben können.
Zuhören Die Reha-Experten können Ihnen wichtige Hinweise geben, um die Auswirkungen der Hirnschädigung, zum Beispiel Verhaltensauffälligkeiten, besser zu verstehen und mit dem Mitarbeiter am Arbeitsplatz richtig umzugehen.
Betreuungsperson bereitstellen Übertragen Sie einem erfahrenen Kollegen oder Vorgesetzten die Aufgabe, sich um den schädel-hirn-verletzten Mitarbeiter zu kümmern und diesem als fester Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.
Aufmerksam sein Eine gute körperliche Verfassung kann leicht dazu führen, dass die neuropsychologischen Folgen für den Berufsalltag unterschätzt werden. Seien Sie aufmerksam für Zeichen der Überforderung und sprechen Sie mit dem Betroffenen.
Feedback geben Geben Sie dem Mitarbeiter regelmäßig ein ehrliches Feedback zu seinem Leistungsstand und Ihren Erwartungen. Wenn es Ihnen schwer fällt, Kritik zu üben, ziehen Sie den Reha-Berater zu Hilfe.
