ZB 1 / 2002
Nachrichten
Nachrichten

Verabschiedung durch den Bundestag: Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
Im Februar 2002 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen. Damit soll das im Grundgesetz verankerte Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen konkret umgesetzt werden. Unter anderem wurden folgende Neuerungen festgeschrieben:
Im Februar 2002 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen. Damit soll das im Grundgesetz verankerte Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen konkret umgesetzt werden. Unter anderem wurden folgende Neuerungen festgeschrieben:
- Behinderten Menschen soll ermöglicht werden, alle Lebensbereiche wie öffentliche Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände und Kommunikationsmedien problemlos ohne fremde Hilfe nutzen zu können.
Bauten des Bundes und Gaststätten in neu errichteten Gebäuden müssen barrierefrei gestaltet werden. Im öffentlichen Personenverkehr sollen Fahrzeuge und Verkehrsanlagen künftig so gestaltet werden, dass behinderte Menschen diese ohne Erschwernisse selbstständig nutzen können.
Zur barrierefreien Gestaltung ihrer Internetangebote erhalten Bundesdienststellen konkrete Vorgaben. - In gemeinsamen Zielvereinbarungen beschließen Unternehmen und Ver- bände behinderter Menschen wie und in welchem Zeitraum Barrierefreiheit vor Ort verwirklicht wird.
- Die deutsche Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. Hör- oder sprachbehinderte Menschen haben das Recht, sich mit allen Bundesbehörden in der Gebärdensprache zu verständigen – die Behörde stellt gegebenenfalls einen Gebärdendolmetscher.
- Die Belange behinderter Frauen werden besonders berücksichtigt.
Stimmt der Bundesrat dem Gesetz zu, wird es voraussichtlich zum 1. Mai 2002 in Kraft treten.
Initiative: Job-AQTIV-Gesetz
Am 1. Januar 2002 ist das Job-AQTIV-Gesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird das Arbeitsförderungsrecht reformiert. AQTIV steht dabei für: Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Investieren und Vermitteln. Künftig erstellt das Arbeitsamt spätestens bei der Arbeitslosmeldung ein Bewerberprofil des Arbeitslosen (Profiling). Gemeinsam prüft es mit ihm, welche Stärken er hat und wie mögliche Hindernisse bei der Arbeitssuche überwunden werden können. Das neue Vermittlungskonzept setzt voraus, dass der Arbeitslose sich dabei aktiv an der Arbeitssuche beteiligt.
In einer Eingliederungsvereinbarung werden daher die Pflichten und Aktivitäten vom Arbeitsamt und dem Arbeitssuchenden verbindlich festgehalten. Eine weitere Neuerung des Gesetzes ist die „Jobrotation“, die befristete Arbeitsverhältnisse für Arbeitslose schafft, während die eigentlichen Stelleninhaber Fortbildungsmaßnahmen besuchen. Dieses Konzept kann auch schwerbehinderten Menschen die Möglichkeit bieten, zunächst in begrenztem Rahmen ihre beruflichen Fähigkeiten zu überprüfen und Arbeitgeber von ihren Leistungen zu überzeugen.
Die Broschüre „Arbeitsförderung“ informiert ausführlich über das Job- AQTIV-Gesetz. Sie kann beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung bestellt werden:
Telefon: 01 80/51 51 51-0,
Telefax: 01 80/ 51 51 51-1,
E-Mail: Info@bma.bund.de,
Internet: www.bma.bund.de

In einer Eingliederungsvereinbarung werden daher die Pflichten und Aktivitäten vom Arbeitsamt und dem Arbeitssuchenden verbindlich festgehalten. Eine weitere Neuerung des Gesetzes ist die „Jobrotation“, die befristete Arbeitsverhältnisse für Arbeitslose schafft, während die eigentlichen Stelleninhaber Fortbildungsmaßnahmen besuchen. Dieses Konzept kann auch schwerbehinderten Menschen die Möglichkeit bieten, zunächst in begrenztem Rahmen ihre beruflichen Fähigkeiten zu überprüfen und Arbeitgeber von ihren Leistungen zu überzeugen.
Die Broschüre „Arbeitsförderung“ informiert ausführlich über das Job- AQTIV-Gesetz. Sie kann beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung bestellt werden:
Telefon: 01 80/51 51 51-0,
Telefax: 01 80/ 51 51 51-1,
E-Mail: Info@bma.bund.de,
Internet: www.bma.bund.de
Fachtagung: Arbeit für psychisch kranke Menschen
Am 13. und 14. Mai 2002 findet die Tagung „Teilhabe am Arbeitsleben – Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen“ im Berliner Dorint Hotel – Schweizerhof – statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen Leitlinien für die künftige Organisation und Gestaltung von Hilfen, die im Rahmen eines Projektes von der Aktion Psychisch Kranke – Vereinigung zur Reform der Versorgung Psychisch Kranker e.V. erarbeitet wurden. Besondere Aktualität erhält das Thema durch das im letzten Jahr in Kraft getretene SGB IX. In die Fachtagung führen ein: Walter Riester, Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit und Dr. Niels Pörksen, Aktion Psychisch Kranke. Arbeitsgruppen und Diskussionsforen vertiefen das Thema und geben den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch. Die Veranstaltung richtet sich an Fachleute und weitere Interessierte.
Das Tagungsprogramm ist erhältlich
bei der AKTION PSYCHISCH KRANKE,
Brungsgasse 4 –6, 53117 Bonn,
Telefon: 02 28/ 67 67 40,
Telefax: 02 28/ 67 67 42,
E-Mail: apk@psychiatrie.de,
Internet: www.psychiatrie.de/apk
Am 13. und 14. Mai 2002 findet die Tagung „Teilhabe am Arbeitsleben – Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen“ im Berliner Dorint Hotel – Schweizerhof – statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen Leitlinien für die künftige Organisation und Gestaltung von Hilfen, die im Rahmen eines Projektes von der Aktion Psychisch Kranke – Vereinigung zur Reform der Versorgung Psychisch Kranker e.V. erarbeitet wurden. Besondere Aktualität erhält das Thema durch das im letzten Jahr in Kraft getretene SGB IX. In die Fachtagung führen ein: Walter Riester, Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit und Dr. Niels Pörksen, Aktion Psychisch Kranke. Arbeitsgruppen und Diskussionsforen vertiefen das Thema und geben den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch. Die Veranstaltung richtet sich an Fachleute und weitere Interessierte.
Das Tagungsprogramm ist erhältlich
bei der AKTION PSYCHISCH KRANKE,
Brungsgasse 4 –6, 53117 Bonn,
Telefon: 02 28/ 67 67 40,
Telefax: 02 28/ 67 67 42,
E-Mail: apk@psychiatrie.de,
Internet: www.psychiatrie.de/apk
Modellprojekt: LOG-IN – Dialog schafft Integration
Die Integration behinderter Menschen in südhessischen Unternehmen soll durch ein zweijähriges Modellprojekt verbessert werden: „Log-In – Dialog schafft Integration“. In ausgewählten Groß-, Mittel- und Kleinbetrieben wollen das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen und die Vereinigung Hessischer Unternehmerverbände gemeinsam Arbeitgeber beraten mit dem Ziel, mehr Menschen mit Behinderungen in den Betrieben zu beschäftigen. Mitarbeiter des Bildungswerks der Hessischen Wirtschaft e.V. helfen bei den im SGB IX verankerten Integrationsmöglichkeiten wie beispielsweise Integrationsvereinbarungen und klären über Fördermöglichkeiten des Integrationsamtes auf. Der Modellversuch ist bis 30. September 2003 befristet.
Auskünfte zum Modellprojekt gibt das
Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft
e.V., Außenstelle Südhessen,
Elisabethenstraße 55-57, 64283 Darmstadt,
Telefon: 0 61 51/2 71 00,
Telefax: 0 61 51/ 27 10 10,
E-Mail: vogelsang.susanne@bwhw.de
Die Integration behinderter Menschen in südhessischen Unternehmen soll durch ein zweijähriges Modellprojekt verbessert werden: „Log-In – Dialog schafft Integration“. In ausgewählten Groß-, Mittel- und Kleinbetrieben wollen das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen und die Vereinigung Hessischer Unternehmerverbände gemeinsam Arbeitgeber beraten mit dem Ziel, mehr Menschen mit Behinderungen in den Betrieben zu beschäftigen. Mitarbeiter des Bildungswerks der Hessischen Wirtschaft e.V. helfen bei den im SGB IX verankerten Integrationsmöglichkeiten wie beispielsweise Integrationsvereinbarungen und klären über Fördermöglichkeiten des Integrationsamtes auf. Der Modellversuch ist bis 30. September 2003 befristet.
Auskünfte zum Modellprojekt gibt das
Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft
e.V., Außenstelle Südhessen,
Elisabethenstraße 55-57, 64283 Darmstadt,
Telefon: 0 61 51/2 71 00,
Telefax: 0 61 51/ 27 10 10,
E-Mail: vogelsang.susanne@bwhw.de
Messe: MINI-CEBIT 2002
Der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V stellt auf der MINI-CEBIT 2002 in Hamburg moderne Kommunikationsmedien für blinde und sehbehinderte Menschen vor. Schwerpunkt in diesem Jahr werden Spracheingaben und Sprachsteuerungen für Computer sein, aber auch andere marktgängige Hilfsmittel, wie Braillezeilen oder Scanner-Systeme, die es blinden Menschen ermöglichen am modernen Arbeitsmarkt teilzuhaben. Vorgestellt wird auch ein von blinden Menschen gestalteter Internetauftritt. Die Veranstaltung findet am 31. Mai 2002 und 1. Juni 2002 jeweils von10.00 bis 18.00 Uhr im Louis-Braille- Haus statt.
Weitere Informationen sind erhältlich
beim Blinden- und Sehbehindertenverein
Hamburg e.V., Louis-Braille-Haus,
Holsteinischer Kamp 26, 22081 Hamburg,
Telefon: 0 40/20 94 04-0,
Telefax: 0 40/20 94 04 30,
E-Mail: bsv-hamburg@t-online.de,
Internet: www.bsvh.org
Weitere Informationen sind erhältlich
beim Blinden- und Sehbehindertenverein
Hamburg e.V., Louis-Braille-Haus,
Holsteinischer Kamp 26, 22081 Hamburg,
Telefon: 0 40/20 94 04-0,
Telefax: 0 40/20 94 04 30,
E-Mail: bsv-hamburg@t-online.de,
Internet: www.bsvh.org
Schwere Behinderungen kommen mit dem Alter
Die Lebenserwartung der Bevölkerung in der Bundesrepublik steigt und mit ihr auch die Zahl der schwerbehinderten Menschen. 1999 waren 6,6 Millionen Menschen betroffen – rund 10.000 mehr als Ende 1997. Die Statistik zeigt, dass Schwerbehinderungen vor allem bei älteren Menschen auftreten: Drei Viertel sind über 55 Jahre alt und bei 86,2 Prozent wurde die Behinderung durch eine Krankheit verursacht. Dabei sind Männer deutlich stärker betroffen als Frauen.
Die Lebenserwartung der Bevölkerung in der Bundesrepublik steigt und mit ihr auch die Zahl der schwerbehinderten Menschen. 1999 waren 6,6 Millionen Menschen betroffen – rund 10.000 mehr als Ende 1997. Die Statistik zeigt, dass Schwerbehinderungen vor allem bei älteren Menschen auftreten: Drei Viertel sind über 55 Jahre alt und bei 86,2 Prozent wurde die Behinderung durch eine Krankheit verursacht. Dabei sind Männer deutlich stärker betroffen als Frauen.
Neu erschienen: Der Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben (SGB IX)
Eine zweite neu bearbeitete Ausgabe des Ratgebers „Der Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben (SGB IX)“ von Rainer Seidel ist im Richard Boorberg Verlag erschienen. Sie erörtert umfassend den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen vor dem Hintergrund der Novellierung im SGB IX. Beschrieben werden unter anderem Widerspruchs- und Gerichtsverfahren sowie die Praxis der Integrationsämter bei personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Kündigungen. Schwerbehindertenvertretungen und Arbeitgeberbeauftragte, Betriebs- und Personalräte erhalten wichtige Informationen für ihre berufliche Praxis.
Der Ratgeber von Rainer Seidel ist
2001 in 2. neu bearbeiteter Auflage erschienen.
Er umfasst 260 Seiten und ist für 29 Euro erhältlich beim
Richard Boorberg Verlag,
Scharrstraße 2,
70563 Stuttgart.
Internet: www.boorberg.de
Eine zweite neu bearbeitete Ausgabe des Ratgebers „Der Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben (SGB IX)“ von Rainer Seidel ist im Richard Boorberg Verlag erschienen. Sie erörtert umfassend den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen vor dem Hintergrund der Novellierung im SGB IX. Beschrieben werden unter anderem Widerspruchs- und Gerichtsverfahren sowie die Praxis der Integrationsämter bei personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Kündigungen. Schwerbehindertenvertretungen und Arbeitgeberbeauftragte, Betriebs- und Personalräte erhalten wichtige Informationen für ihre berufliche Praxis.
Der Ratgeber von Rainer Seidel ist
2001 in 2. neu bearbeiteter Auflage erschienen.
Er umfasst 260 Seiten und ist für 29 Euro erhältlich beim
Richard Boorberg Verlag,
Scharrstraße 2,
70563 Stuttgart.
Internet: www.boorberg.de
