Editorial

Volker Scharff
Auch für das Jahr 2001 müssen Arbeitgeber wieder darlegen, wie viele schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sie beschäftigen. Doch dieses Mal gelten neue Regelungen zur Beschäftigungspflicht und zur Ausgleichsabgabe
Diese neuen Bestimmungen sollen dazu dienen, die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen zu bekämpfen. So sehen es das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter und das SGB IX vor.
Bis zum 31. März 2002 müssen die Arbeitgeber den Arbeitsämtern die Beschäftigungssituation in ihren Betrieben nach den neuen Bestimmungen anzeigen. Daher haben wir in dieser Ausgabe der ZB als Schwerpunktthema die neuen Regelungen zur Beschäftigungspflicht und zur Ausgleichsabgabe gewählt.
Wir stellen sie ausführlich vor. Auch anhand von Rechenbeispielen können die neuen Bestimmungen nachvollzogen werden. Ebenso weisen wir auf Rehadat-ELAN hin, einem eigens für die Neuberechnung der Ausgleichsabgabe entwickelten Computerprogramm, mit dem Arbeitgeber die von ihnen zu erbringende Ausgleichsabgabe individuell errechnen können. Allerdings muss der Ausdruck noch per Post zum Arbeitsamt geschickt werden, an einer direkten Online-Verbindung wird jedoch gearbeitet.
Wir hoffen, dass wir mit diesem Artikel dazu beitragen können, Fragen, die meist mit gesetzlichen Neuerungen verbunden sind, zu beantworten und Ihnen Informationen an die Hand zu geben, damit das Anzeigeverfahren so problemlos wie bisher erfolgen kann.
Jeder von uns kennt vermutlich jemanden, der unter einer Rheumaerkrankung leidet. Häufig ist allerdings unbekannt, was eine Rheumaerkrankung genau ist, welche Ausprägungen sie haben kann, welche Einschränkungen daran erkrankte Menschen im Berufsleben haben und welche Lösungen es gibt, um ihnen das Arbeitsleben zu ermöglichen und zu erleichtern. Unter anderem beschreiben in diesem Heft zwei rheumakranke Frauen ihren beruflichen Alltag, worauf sie achten und welche Voraussetzungen sie benötigen, um den Anforderungen ihres Arbeitsplatzes gerecht zu werden.
Der Verband der deutschen Unternehmerinnen (VdU) hat sich dem Thema der schwerbehinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt verstärkt im eigenen Verband angenommen, nachdem dies lange Zeit kein Thema war. Vor allem für die Beschäftigung schwerbehinderter Frauen soll dabei geworben werden. Dies ist mit auf die Initiative seiner Präsidentin Inge Sandstedt zurückzuführen. Mehr dazu in einem Interview in diesem Heft. So viel allerdings noch: Geplant sind bundesweite Informationsveranstaltungen, auf denen vor allem die Fördermöglichkeiten vorgestellt werden, die für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung stehen. Eine nachahmenswerte Idee, finden wir!
Volker Scharff
Leiter des Integrationsamtes des Landesamtes für soziale Dienste
Schleswig Holstein
