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Arbeitnehmer ohne qualifizierte Ausbildung sind in Zukunft noch weniger gefragt als heute. Zumeist fallen die Arbeitsplätze, für die keine Berufsausbildung notwendig ist, bei einer betrieblichen Umstrukturierung als Erste weg. Heute sind nur noch sieben Prozent der Arbeitsplätze in der Industrie für nicht qualifizierte Arbeitnehmer geeignet, vor rund 15 Jahren waren es noch 8,5 Prozent. Im Jahr 2010 werden noch fünf Prozent der Arbeitsplätze ungelernten Kräften zur Verfügung stehen. Auch in anderen Branchen reduziert sich der Bedarf an Arbeitnehmern ohne Qualifikation. Nur im Handel wird der ohnehin niedrige Bedarf an Ungelernten auch in Zukunft stabil bleiben.

Die elfte internationale Fachmesse für Rehabilitation, Pflege und Integration REHAB findet vom 6. bis zum 9. September 2000 im Messezentrum Nürnberg statt. Über 400 Aussteller aus etwa 20 Ländern werden ihr Rehabilitationsangebot präsentieren.

Vom 14. bis 16. September 2000 findet die Reha.Komm Berlin 2000 statt. In den Messehallen am Berliner Funkturm können sich Interessierte unter anderem über Reha-Hilfsmittel, Orthopädietechnik, Hörakustik und Blindenhilfsmittel informieren.

Die Internationale Fachmesse für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf, REHACare International 2000, findet vom 18. bis 21. Oktober 2000 in Düsseldorf statt.

Der Themenpark "Behinderte Menschen und Beruf", unter Beteiligung der Hauptfürsorgestellen der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, hat dieses Jahr das Schwerpunktthema "Berufliche Eingliederung von jungen Menschen mit Behinderungen". Außerdem werden insgesamt 30 behinderungsgerecht eingerichtete Arbeitsplätze vorgestellt. Das diesjährige REHA-Forum informiert unter anderem über "Behinderte und Internet".
Mit der Broschüre "Rente und Hinzuverdienst" des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger werden die Verdienstmöglichkeiten während des Rentenbezugs erläutert.

Die Broschüre gibt detaillierte Auskünfte zum Hinzuverdienst bei der Regelaltersrente, der vorzeitigen Altersrente, der Rente wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, der Erziehungsrente, der Witwen- und Witwerrente sowie der Waisenrente.
Die Broschüre kann bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger bestellt oder dem Internet unter: www.vdr.de entnommen werden.
Das Heft "Geringfügig Beschäftigte" des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger informiert über die ab 1. April 1999 geltende Neuregelung bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis.

Die Broschüre kann bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger bestellt oder dem Internet unter: www.vdr.de entnommen werden.
Die Broschüre ist innerhalb der Schriftenreihe "Für Schwerbehinderte" des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe erschienen. Die Informationsschrift gibt Antworten auf die Fragen, was im Betrieb geschehen muss, um Alkohol- und Suchterkrankungen am Arbeitsplatz zu erkennen. Dabei wird ein systemischer betrieblicher Ansatz vorgestellt, der verdeutlicht, wie im Handeln unterschiedlicher Personen und Gruppen im Betrieb effektive Hilfe möglich ist und wo diese Hilfen zu finden sind.

Zu beziehen ist das Heft über den
Landschaftverband Westfalen-Lippe
Hauptfürsorgestelle
Warendorfer Straße 26-28
48145 Münster
Telefon: 0251/591-37 40
Telefax: 0251/591-58 06
Die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung herausgegebene Broschüre gibt einen Überblick über den Kündigungsschutz, die Kündigungsfristen sowie deren Geltungsbereich und Wirkungsweise.

Im Anhang werden die gesetzlichen Regelungen "Kündigungsschutzgesetz", "Kündigungsfristen" und "Fristlose Kündigung" im Wortlaut wiedergegeben.
Die Broschüre ist zu erhalten unter
Telefon: 0180/515 15 10 oder
Telefax: 0180/515 15 11
Schriftliche Bestellungen sind zu richten an das
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
Broschürenstelle
Postfach 500
53105 Bonn
E-Mail: info@bma.bund400.de
Im Internet findet man die Broschüre unter: www.bma.bund.de
