Kurz nach dem Ersten Weltkrieg entstanden die ersten Hauptfürsorgestellen. Diese Geburtsstunde würdigte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) mit einem Festakt am 7. Februar in Berlin. „Vor genau 100 Jahren wurde ein wichtiger Baustein für unser heutiges Sozialsystem gelegt“, so BIH-Vorsitzender Christoph Beyer.
Jürgen Dusel ist seit Mai 2018 Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Im Gespräch mit der ZB erklärt er, welche politischen Ziele er verfolgt und warum Inklusion so wichtig ist.
Weitere Themen: Übergang Schule – Beruf: Hand in Hand +++ Integrationsfachdienste: KASSYS managt die Qualität +++ BIH-Schulungsleitlinien der Integrationsämter auf dem Prüfstand
Die Ikea-Niederlassung im hessischen Wallau setzt auf Prävention. Das Ziel: Die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen dauerhaft sichern.
Das Grundlagenwerk ist in einer überarbeiteten und neu gestalteten Ausgabe erschienen. Auf 128 Seiten werden alle Themen rund um das Amt behandelt - von persönlichen Rechten und Pflichten über Tätigkeitsfelder und Handlungsinstrumente bis hin zu Durchsetzungsstrategien und Arbeitshilfen.
Das Heft und weitere Angebote rund um's Thema finden Sie unter: SBV START KOMPAKT.
Sie sind mit Rheuma aktiv im Berufsleben? Sie haben zusammen mit Ihrem Arbeitgeber kreative Lösungen dafür entwickelt? Dann machen Sie mit beim RheumaPreis! Den Gewinnern winkt ein Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro.
Bewerbungsfrist: bis zum 15. Juni 2019
Die Initiative RheumaPreis setzt sich seit 11 Jahren für bessere berufliche Chancen von Menschen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen ein.
Die Broschüre zeigt, wie eine Inklusionsvereinbarung Schritt für Schritt erarbeitet und erfolgreich umgesetzt werden kann. Dazu: Praxisbeispiele und Arbeitsblätter zum Herausnehmen.
Das Heft und weitere Angebote rund um's Thema finden Sie unter: Inklusionsvereinbarung KOMPAKT.
Um Bedarfe und Ansprüche von blinden und sehbehinderten Menschen an beruflicher Weiterbildung geht es auf einer Fachtagung am 4./5. März 2019 in Kassel. Eine zentrale Frage wird sein: Wie präventiv müssen und können die Interventionen der Sozialleistungsträger sein, um Beschäftigung zu sichern?
Programm und Anmeldung (PDF)
Im Rahmen des Projektes „Allianzpartner in Netzwerken“ hat die Uni Köln über 1.550 Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter zu ihrer Arbeit befragt. Erste Ergebnisse liegen nun vor.
Das Papier beschreibt Leitbild, Kompetenzen, Aufgaben und (zukünftige) Handlungsfelder der Technischen Berater bei den Integrationsämtern.
Was haben die Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen im zurückliegenden Jahr geleistet? Welche Hilfen haben schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber erhalten?
Der aktuelle Jahresbericht gibt Auskunft – mit Daten, Fakten und Grafiken.
Rund 68.700 schwerbehinderte Menschen haben die IFD 2017 unterstützt. Von den betreuten Arbeitsverhältnissen konnten 87 Prozent gesichert werden. Ausführliche Informationen über die Entwicklung und die Arbeit der IFD enthält der aktuelle Bericht der BIH.
Die neue Ausgabe des Handbuchs für betriebliche Funktionsträger ist erschienen. Es enthält:
- Fachlexikon
- Leistungen für behinderte Menschen im Beruf
- Anschriften der Integrationsämter
Die Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen lag 2016 bei 4,7 Prozent. Dies ergab eine aktuelle Auswertung der Bundesagentur für Arbeit.
Vorschläge zur Weiterentwicklung des Rechts der Menschen mit Behinderung im beruflichen Kontext nach Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes.
Der Arbeitgeberservice für schwerbehinderte Akademiker der ZAV unterstützt bei der Suche nach Fachkräften für die unabhängige Teilhabeberatung.
Herbert von Beek ist als Architekt bei der Erzdiözese Bamberg angestellt. Seit 40 Jahren lebt er mit der Krankheit MS.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die BIH informieren über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen: Förderung, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern.
Die Broschüre ist Teil einer Initiative zur stärkeren Zusammenarbeit von BA und BIH (siehe ZB 3-2017).
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- kostenlos und barrierefrei
Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht, ist unwirksam. Was genau bedeutet das für die Praxis?
Depressionen, Angststörungen und Suchterkrankungen sind auf dem Vormarsch. Das bedeutet großes Leid für die Betroffenen und steigende Kosten für die Betriebe. Gleichzeitig gibt es immer mehr Möglichkeiten zur Prävention und Unterstützung.
Alternde Belegschaften und die Zunahme von Erkrankungen – die Bedeutung von Prävention wächst, auch für die SBV. Von dem Engagement profitieren die Betriebe, wie zwei Praxisbeispiele in der neuen Slideshow der BIH belegen.
Wann kann mir das Integrationsamt helfen – und wann nicht? Ein Informationsblatt informiert Flüchtlinge und Migranten in englischer und arabischer Sprache.