Neben der Arbeitsvermittlung ist eine weitere wichtige Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit, die berufliche Eingliederung behinderter Menschen zu fördern. Als Rehabilitationsträger erbringt sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, etwa für die Aus- und Weiterbildung.
Organisation
Die Bundesagentur für Arbeit ist die oberste Behörde der Arbeitsverwaltung in Deutschland. Die Zentrale in Nürnberg übernimmt koordinierende Aufgaben. Daneben sind die zehn Regionaldirektionen für die regionale Arbeitsmarktpolitik zuständig. Für die Betreuung der Kunden stehen 180 Agenturen für Arbeit mit rund 660 Geschäftsstellen zur Verfügung.
In jeder Agentur für Arbeit gibt es ein Reha-Team mit speziell geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ihre Aufgabe ist es, behinderte Menschen individuell und umfassend über die Möglichkeiten ihrer beruflichen Eingliederung zu beraten und mit ihnen gemeinsam die erforderlichen Maßnahmen festzulegen. Unterstützt werden sie von den Fachdiensten der Agentur für Arbeit: dem Ärztlichen und Psychologischen Dienst – bei der Klärung der gesundheitlichen Voraussetzungen, der Interessen und Fähigkeiten des Klienten – sowie dem Technischen Beratungsdienst bei Fragen zu technischen Hilfen und der behinderungsgerechten Ausstattung von Arbeitsplätzen.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Die Bundesagentur für Arbeit berät Arbeitsuchende und vermittelt geeignete Ausbildungs- oder Arbeitsplätze. Bei Bedarf fördert sie hierfür auch Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen. Im Bereich der Berufsvorbereitung gibt es für behinderte Menschen spezielle betriebliche und außerbetriebliche Lehrgänge wie auch so genannte Qualifizierungsbausteine, die in Betrieben absolviert werden und gezielt auf eine Berufsausbildung oder eine einfache berufliche Tätigkeit vorbereiten. Darüber hinaus fördert die Bundesagentur für Arbeit die Aus- und Weiterbildung in Betrieben oder in speziellen Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation behinderter Menschen. Ebenfalls förderfähig sind so genannte blindentechnische und vergleichbare Grundausbildungen sowie Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen.
Können behinderte Menschen an den üblichen Maßnahmen der Aus- oder Weiterbildung teilnehmen, erhalten sie grundsätzlich die gleichen Leistungen wie Nichtbehinderte. Wenn jedoch aufgrund der Art und Schwere einer Behinderung spezifische Maßnahmen oder Einrichtungen erforderlich sind, kann die Bundesagentur für Arbeit so genannte besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbringen, z.B. für eine Weiterbildung in einem Berufsförderungswerk. Zur Umsetzung ihrer Leistungen nimmt die Bundesagentur für Arbeit auch die Dienste Dritter in Anspruch, z.B. der Integrationsfachdienste.
Finanzielle Förderung
Die finanzielle Förderung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Bundesagentur für Arbeit umfasst vor allem:
Voraussetzungen und Zuständigkeit
Um allgemeine oder besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erhalten, müssen grundsätzlich zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens, der Betroffene ist behindert oder schwerbehindert oder konkret von einer Behinderung bedroht. Zweitens, aufgrund der Behinderung kann die bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden oder der Einstieg in den Beruf ist ohne Unterstützung nicht möglich. Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, entscheidet die Beraterin oder der Berater von der Agentur für Arbeit. Bei Bedarf können ärztliche Gutachten veranlasst sowie die internen Fachdienste der Agentur für Arbeit eingeschaltet werden. Die Ergebnisse aller Beratungen, Gutachten und sonstigen Feststellungen bilden die Grundlage für einen individuellen Eingliederungsplan. Die Bundesagentur für Arbeit ist für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständig, soweit kein anderer Rehabilitationsträger Vorrang hat. Sie kann auch für andere Träger – z.B. für die Hauptfürsorgestellen – gutachterliche Stellungnahmen abgeben, um die Frage zu klären, inwieweit Leistungen zur beruflichen Rehabilitation im Einzelfall notwendig und – im Hinblick auf den Arbeitsmarkt – sinnvoll sind.
Antrag und Bescheid
Wer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen möchte, wendet sich an die Agentur für Arbeit, die für seinen Wohnsitz zuständig ist. Bei der Auswahl der Leistungen werden Eignung, Neigung und bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt. Die Agentur für Arbeit informiert den Antragsteller in einem schriftlichen Bescheid, ob und welche Leistungen bewilligt werden.
Rechtliche Grundlagen