Das neue Bundesprogramm „Initiative Inklusion“ will mehr Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen erreichen, damit mehr schwerbehinderte Menschen Seite an Seite mit nicht behinderten Menschen arbeiten – ganz im Sinne einer inklusiven Teilhabe am Arbeitsleben.
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Mit rund 100 Millionen Euro wird es vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) aus dem Ausgleichsfonds während der fünfjährigen Laufzeit von 2011 bis 2016 unterstützt. Die erste Phase läuft von 2011 bis 2013. Das Bundesprogramm ist Teil des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Ziel 1:
Rund 20.000 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf durchlaufen innerhalb der beiden letzten Schuljahre ein berufliches Orientierungsverfahren mit dem Ziel, durch frühzeitige und umfassende Berufsorientierung die Chancen auf eine Ausbildung oder Beschäftigung zu erhöhen.
Zum beruflichen Orientierungsverfahren gehören etwa Kompetenzanalyse,
Kompetenzförderung, Organisation, Durchführung und Auswertung von Praktika – vorrangig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – sowie die Begleitung des Überganges in das Arbeitsleben. Die Umsetzung beginnt
mit dem Schuljahr 2011/2012 und erstreckt sich auch auf das Schuljahr
2012/2013. An dem Verfahren zur beruflichen Orientierung sind neben
der Bundesagentur für Arbeit und der Schule weitere Akteure beteiligt. Ein
Ziel besteht auch darin, Strukturen aufzubauen oder weiterzuentwickeln.
1.300 neue betriebliche Ausbildungsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für behinderte Jugendliche sollen mit Hilfe der Förderung geschaffen werden. Ebenso wird die Heranführung an die betrieb liche Ausbildung gefördert.
Es ist immer eine betriebliche Ausbildung anzustreben, die nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach besonderen Regelungen für behinderte Menschen erfolgen soll. Die bereits in der Schule beginnende vorbereitende Förderung zur Entwicklung der Ausbildungsfähigkeit kann bis zu zwölf Monaten dauern, wie etwa die Begleitung von Praktika bis zu drei Monaten sowie die Vermittlung beruflicher Kenntnisse etwa zwei Monate.
Rund 2.000 ältere schwerbehinderte Arbeitslose sollen aktiviert und mit spezifischen Unterstützungsangeboten in Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden.
Ältere schwerbehinderte Menschen sind überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen. Um ihnen eine möglichst lange Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, sind spezifische Angebote notwendig, wie etwa Unterstützung bei der Vermittlung, Orientierung und Aktivierung, Begleitung während der Beschäftigung sowie Lohnkostenzuschüsse und Prämien an den Arbeitgeber
Förderung der Inklusionskompetenz bei Kammern
Industrie-, Handels-, Handwerks- und Landwirtschaftskammern sind wichtige
Partner bei der Umsetzung des Programms. Vor dem Hintergrund der besonderen Anforderungen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation
behinderter Menschen ist es sinnvoll, die Inklusionskompetenz bei den Kammern zu stärken. Dies erfordert auch eine engere Zusammenarbeit
mit den Integrationsämtern und ihren Integrationsfachdiensten.
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Info: Wie wird das Bundesprogramm finanziert?
Aus dem Ausgleichsfonds. Er wird vom BMAS verwaltet und für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwer behinderter Menschen am Arbeitsleben ein gesetzt. Dazu führen die Integrationsämter 20 Prozent der Ausgleichsabgabe an den Fonds ab. Vorschläge für die zweckgebundenen Mittel gibt der Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen, dem auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) angehört.