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100-Millionen-Euro-Programm: Darum geht´s
Mit dem Mittelansatz sollen die über 900 Inklusionsunternehmen in Deutschland, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen unterstützt werden – sofern diese unter wirtschaftlichen Folgen durch die Corona-Pandemie leiden.
100 Mio. Euro Programm für Inklusionsbetriebe
Der Deutsche Bundestag hat im Juli 2020 den zweiten Nachtragshaushalt 2020 beschlossen. Im Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde ein neuer Haushaltstitel "Zuschüsse für Einrichtungen der Behindertenhilfe und Inklusionsunternehmen" ausgebracht. Mit dem Mittelansatz von 100 Millionen Euro sollen wegen der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie die über 900 Inklusionsunternehmen in Deutschland, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen unterstützt werden. Die vorübergehende Beihilfe dient dem Ausgleich von entstandenen Schäden, sofern diese durch die Corona-Pandemie verursacht wurden und nicht durch andere Umsätze oder andere staatliche Unterstützungsmaßnahmen ausgeglichen werden.
Der Bund gewährt diese Finanzhilfe aus Gründen der staatlichen Fürsorge nach Maßgabe der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere nach § 53 Bundeshaushaltsordnung, sowie einer hierzu erlassenen Richtlinie. Gegenstand der Billigkeitsleistung sind Zuschüsse zur Bewältigung oder Minderung von Liquiditätsengpässen infolge der COVID-19-Pandemie, wenn die fortlaufenden Einnahmen nicht ausreichen, um die betrieblichen Fixkosten in den Monaten September 2020 bis März 2021 zu decken (Liquiditätsbeihilfe). Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn die zu leistenden Fixkosten im individuellen Förderzeitraum die voraussichtlichen Einnahmen übersteigen und die Einnahmen im Vergleich zum jeweiligen Monat des Vorjahres voraussichtlich um mindestens 10 Prozent niedriger sind.
Auf die Gewährung der Billigkeitsleistung besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Innerhalb des Förderzeitraums September 2020 bis März 2021 kann die Liquiditätsbeihilfe für mindestens einen Monat und höchstens sieben Monate beantragt werden (individueller Förderzeitraum). Die Liquiditätsbeihilfe beträgt regelmäßig 90 Prozent der Differenz aus den im individuellen Förderzeitraum zu deckenden förderfähigen betrieblichen Fixkosten und den voraussichtlichen Einnahmen im gleichen Zeitraum. Die übrigen 10 Prozent der Differenz sind vom Antragsteller als Selbstbeteiligung zu tragen.
Die Administration und Bewilligung der Liquiditätsbeihilfen erfolgt durch die Integrations- bzw. Inklusionsämter der Länder (Bewilligungsstellen). Die Billigkeitsleistung wird nur auf Antrag gewährt.
Anträge sind bis zum 31. März 2021 (Datum des Antragseingangs bei der Bewilligungsstelle) an das für den Ort des Sitzes des Antragsstellers zuständige Integrations- / Inklusionsamt zu richten. Die Auszahlung der Liquiditätsbeihilfe soll unverzüglich nach der Bewilligung erfolgen.
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So beantragen Sie Ihre Zuschüsse
Bitte übersenden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag mit dem Button „Formular vorab per E-Mail versenden“ an Ihre zuständige Bewilligungsbehörde. Das entsprechende Formular mit Hinweisen zum Verfahren stellen wir Ihnen zum Download bereit: Klicken Sie einfach hier.
Antrag für den Corona-Teilhabe-Fonds
Der Antrag ist bundesweit einheitlich und kann hier heruntergeladen werden:
Antrag_Corona_TeilhabeFonds
Größe: 1,63 MB / Stand: 31.12.2020
Hinweise zur Nutzung von interaktiven pdf-Formularen: Um interaktive Formulare im pdf-Format auszufüllen und zu speichern, benötigen Sie grundsätzlich den kostenlos downloadbaren Acrobat Reader der Firma Adobe.
Den Acrobat Reader können Sie hier herunterladen.
Datenschutzerklärungen
Es gelten die Datenschutzerklärungen der jeweiligen Bundesländer bzw. des dortigen Integrations- oder Inklusionsamtes. Diese können Sie hier herunterladen:
Baden-Württemberg
Datenschutz Baden-Württemberg
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Bayern
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Berlin
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Brandenburg
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Saarland
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Datenschutzerklärung Thüringen
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Wegweiser: Hier reichen Sie Ihren Antrag ein
Bitte wenden Sie sich an das Integrationsamt, in dessen Zuständigkeit der Hauptsitz Ihres Unternehmens liegt. Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie hier.
Bitte senden Sie Ihren ausgefüllten Antrag zum Corona-Teilhabe-Fonds an die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland.
Baden-Württemberg
E-Mail-Adresse für Anträge:
liquihilfe@kvjs.de
Ansprechpersonen:
Bernhard Pflaum
bernhard.pflaum@kvjs.de
Tel. 0711-6375-311
Frank Gesche
frank.gesche@kvjs.de
Tel. 0711-6375-322
Monika Geiger
monika.geiger@kvjs.de
Tel. 0711-6375-750
Franziska Hess
franziska.hess@kvjs.de
Tel. 0711-6375-380
Melina Abele
melina.abele@kvjs.de
Tel. 0711-6375-269
Laura Teichmann
laura.teichmann@kvjs.de
Tel. 0711-6375-656
Evelin Schweichart
evelin.schweichart@kvjs.de
Tel. 0721-8107-972
Christian Vedder
christian.vedder@kvjs.de
Tel. 0721-8107-988
Bayern
E-Mail-Adresse für Anträge:
coronateilhabefonds@zbfs.bayern.de
Ansprechpersonen:
Oliver Schödel
Oliver.Schoedel@zbfs.bayern.de
Tel. 0921-605-3808
Jan Döhler
Jan.Doehler@zbfs.bayern.de
Tel. 0921-605-3812
Robert Zobel
Robert.Zobel@zbfs.bayern.de
Tel. 0921-605-3811
Lothar Weigel
Lothar.Weigel@zbfs.bayern.de
Tel. 0921-605-3809
Michael Neuner
Michael.Neuner@zbfs.bayern.de
Tel. 0921-605-3807
Berlin
E-Mail-Adresse für Anträge:
corona-teilhabe-fonds@lageso.berlin.de
Ansprechpersonen:
Günter Hotte
guenter.hotte@lageso.berlin.de
Tel. 030-90229 3310
Martina Kolbe
martina.kolbe@lageso.berlin.de
Tel. 030-90229 3313
Ralf Pohlisch
ralf.pohlisch@lageso.berlin.de
Tel.: 030-90229 3327
Brandenburg
E-Mail-Adresse für Anträge:
liquiditätsbeihilfeInA@lasv.brandenburg.de
Ansprechperson:
Jeanette Raden
Jeanette.Raden@lasv.brandenburg.de
Tel. 0355-2893 238
Bremen
E-Mail-Adresse für Anträge:
office.integrationsamt@avib.bremen.de
Ansprechpersonen:
Anke Treseler
anke.treseler@avib.bremen.de
Viktoria Hochland
viktoria.hochlan@avib.bremen.de
Sabine Rosenbrock
sabine.rosenbrock@avib.bremen.de
Hamburg
E-Mail-Adresse für Anträge:
integrationsamt.zuwendungen@soziales.hamburg.de
Ansprechpersonen:
Oliver Rothe
oliver.rothe@soziales.hamburg.de
040 428 63-4213
Christian Wittenberg
christian.wittenberg@soziales.hamburg.de
040 428 63-2852
Hessen
Bitte senden Sie uns die ausgefüllten Anträge ausschließlich postalisch an folgende Adresse:
LWV Hessen Integrationsamt
Funktionsbereich 214.3 – Corona-Teilhabe-Fonds
Ständeplatz 6 -10
34117 Kassel
Ansprechpersonen:
Ralf Geßner
ralf.gessner@lwv-hessen.de
Tel. 0561-1004-2366
Thomas Lange
thomas.lange@lwv-hessen.de
Tel. 0561-1004-2975
Mecklenburg-Vorpommern
E-Mail-Adresse für Anträge:
ina.coronahilfe@lagus.mv-regierung.de
Ansprechpersonen:
Michael Fritz
michael.fritz@lagus.mv-regierung.de
Tel. 0381-33159170
Beate Gratopp
beate.gratopp@lagus.mv-regierung.de
Tel. 0381-33159171
Kathrin Baumgarten
kathrin.baumgarten@lagus.mv-regierung.de
Tel. 0381-33159270
Niedersachsen
E-Mail-Adresse für Anträge:
Liquiditätsbeihilfe.Sozialunternehmen@ls.niedersachsen.de
Ansprechpersonen:
Gerhard Dettmer
gerhard.dettmer@ls.niedersachsen.de
Tel. 05121-304377
Anke Zimmer
anke.zimmer@ls.niedersachsen.de
Tel. 05121-304304
Nordrhein-Westfalen
Landschaftsverband Rheinland (LVR)
E-Mail-Adresse für Anträge:
inklusionsbetriebe@lvr.de
Achtung: Es werden keine E-Mails mit einem ZIP-Dateianhang zugestellt!
Ansprechperson:
Klaus-Peter Rohde
inklusionsbetriebe@lvr.de
Tel. 0221-8094366
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
E-Mail-Adresse für Anträge:
liquiditätshilfe-bund@lwl.org
Ansprechperson:
Michael Veltmann
michael.veltmann@lwl.org
Tel. 0251-591 3826
Rheinland-Pfalz
E-Mail-Adresse für Anträge:
Corona-Teilhabefonds@lsjv.rlp.de
Ansprechpersonen:
Firma Schneider Organisationsberatung in Trier:
Andreas Schneider
andreas.schneider@schneider-beratung.eu
0651-14645 15
Heike Jakoby
jakoby@schneider-beratung.eu
0651-14645 16
Saarland
E-Mail-Adresse für Anträge:
inklusionsamt@las.saarland.de
Ansprechpersonen:
Hans Joachim Schütz
h.schuetz@las.saarland.de
Tel. 0681-9978 2487
Thomas Stalter
t.stalter@las.saarland.de
Tel. 0681-9978 2354
Sachsen
E-Mail-Adresse für Anträge:
ctf@ksv-sachsen.de
Ansprechpersonen:
Frau Kathrin Hartig
kathrin.hartig@ksv-sachsen.de
Telefon 0371 577 379
Frau Cornelia Struensee
cornelia.struensee@ksv-sachsen.de
Telefon 0371 577 408
Thomas Thanheuser
thomas.thanheuser@ksv-sachsen.de
Tel. 0371-577446
Sachsen-Anhalt
E-Mail-Adresse für Anträge:
Ina-LSA@lvwa.sachsen-anhalt.de
Ansprechpersonen:
Renate Neuhofer
Renate.Neuhofer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Tel. 0345-514-1687
Anne Ackermann
Anne.Ackermann@lvwa.sachsen-anahalt.de
Tel. 0345-514-3614
Schleswig-Holstein
E-Mail-Adresse für Anträge:
Antrag.INA@sozmi.landsh.de
Ansprechpersonen:
Alexander Treiber
Antrag.INA@sozmi.landsh.de
Tel. 0431-988 – 5361
Sandra Klatte
Antrag.INA@sozmi.landsh.de
Tel: 0431-988 – 5537
Thüringen
E-Mail-Adresse für Anträge:
integrationsamt@tlvwa.thueringen.de
Ansprechpersonen:
Peter Lange
Peter.Lange@tlvwa.thueringen.de
Tel. 0361-57 331 5210
Frau Ramona Zetzmann
Ramona.Zetzmann@tlvwa.thueringen.de
Tel. 0361-57 334 4711
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Noch Fragen? Hier sind die Antworten!
Um Ihnen den Zugang zum Corona-Teilhabe-Fonds (CTF) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu erleichtern, haben wir Ihnen eine umfassende FAQ-Liste aufbereitet. Hier gibt´s die Antworten auf Ihre Fragen. Einfach herunterladen!
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Richtlinie zum 100-Millionen-Euro-Programm
Noch mehr Orientierung rund um den Anspruch und das Verfahren des Programms bietet eine neue Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Diese können Sie sich hier als PDF herunterladen.
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Corona-Teilhabe-Fonds: Pressemitteilung im Wortlaut
Jetzt ist es offiziell - das 100 Millionen Euro Programm zur Unterstützung von Inklusionsbetrieben kommt. Die vollständige Presseverlautbarung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales können Sie hier als PDF herunterladen.
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