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Beschlossene Sache
Start des Corona-Teilhabe-Fonds
Die Bundesregierung hat ein Hilfsprogramm für Inklusionsbetriebe und Einrichtungen der Behindertenhilfe aufgelegt. Ziel ist es, Liquiditätsengpässe in den durch die COVID-19-Pandemie betroffenen Bereichen abzumildern. Details zum bundesweit einheitlichen Antragsverfahren, eine Zusammenstellung von FAQ und weitere Infos finden Sie hier.
Die Integrationsämter helfen, Arbeitsplätze von schwerbehinderten Menschen zu erhalten – auch in Corona-Zeiten.
Sollte es dennoch zu einer Kündigung kommen, sind einige Dinge zu beachten!
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Einladung zum Mitmachen
Umfrage zur Arbeitsplatzsituation sehbeeinträchtigter Beschäftigter
Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) möchte in einer Umfrage die Arbeitsplatzsituation von sehbeeinträchtigten Beschäftigten erfassen. Mehr Informationen und einen Link zur Umfrage finden Sie hier.
Mitmachen: Umfrage zur Arbeitsplatzsituation sehbeeinträchtigter Beschäftigter des DVBS
Digitalisierung verändert die Arbeitswelt rasant. Das Tempo dieser Veränderungen dürfte sich in den kommenden Jahren sogar noch beschleunigen. Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit sind davon besonders betroffen – im positiven wie im negativen Sinne.
Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit benötigen im Arbeitsalltag verlässliche Strukturen und eingeübte sowie barrierefreie Arbeitsabläufe. Der aktuelle Wandel in der Arbeitswelt zeigt jedoch: Feste Strukturen werden mehr und mehr aufgelöst und Websites, Dokumente, Apps und Computerprogramme sind oft schlecht zugänglich.
Es ergeben sich jedoch auch Chancen: Mit Hilfe gesetzlicher Regelungen werden zumindest öffentliche Arbeitgeber in Bezug auf Barrierefreiheit stärker in die Pflicht genommen. Homeoffice oder alternierender Telearbeit sind immer häufiger möglich und in vielen Kontexten schon Normalität.
Hier setzt der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) an. Im Projekt agnes@work, das mit Mitteln des Ausgleichsfonds geförderte wird, soll die berufliche Teilhabe sehbeeinträchtigter Menschen gestärkt werden. Um die Erfahrungen und Bedarfe seheingeschränkter Berufstätiger, ihre Probleme, aber auch ihre Problemlösungsstrategien am Arbeitsplatz besser kennenzulernen, hat der DVBS eine Umfrage entwickelt. Diese ist zu finden unter https://www.surveymonkey.de/r/NDJLS3S.
Die Beantwortung der Fragen dauert etwa 30 Minuten, die Umfrage ist bis zum 31. Januar 2021 online.
Neue Broschüre erschienen
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Innovative Ansätze zur Rehabilitation
„Rehabilitation fördern, stärken, besser machen!“ – so lautet der Name der neuen Broschüre, die einen Überblick über das Bundesprogramm „rehapro“ gibt und eine Auswahl der Modellprojekte des ersten Förderaufrufs vorstellt. Einfach hier herunterladen.
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Erfolgreiches Update
Neues BIH-Forum steht live
Das Forum der BIH überzeugt mit folgenden Neuerungen: Es bietet mehr Datensicherheit, ein modernes Design, eine optimierte Darstellung auf allen Endgeräten und eine bessere Benutzerführung.
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Die zweite Auflage des Personalkompass Inklusion des REHADAT-Projektes ist erschienen. Arbeitgeber können dort wichtige Fragen rund um Fördermöglichkeiten, behindertengerechte Ausstattung uvm. nachschlagen. Der Kompass ist kostenfrei zum Download erhältlich.
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Der Inklusionspreis für die Wirtschaft zeichnet Unternehmen aus, die Inklusion vorbildlich umsetzen. Die diesjährigen Preisträger sind die Porzellanfabrik Hermsdorf, Shuyao Teekultur, Matthias Hartmann Orthopädie + Sport und Zahntechnik Leipzig.
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Abgeleitet aus der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat die Bundesagentur für Arbeit einen Aktionsplan Inklusion aufgestellt. Ziel ist es, Inklusion auf dem Arbeitsmarkt stärker voranzubringen als bisher. Verschiedenste Akteurinnen und Akteure wurden einbezogen, um konkrete Schritte zu erarbeiten.
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Umsetzung der Entgeltaufstockung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe: Gemeinsame Eckpunkte von Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträge und BIH
Gemeinsames Papier BAGüS-BIH zur Entgeltaufstockung in WfbM´s aus Mitteln der Ausgleichsabgabe
Die Vierte Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung ist am 08.07.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2020 I S. 1595). Sie tritt rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft. Einmalig im Jahr 2020 leiten die Integrationsämter nur die Hälfte der gesetzlich vorgesehenen 20 Prozent des Aufkommens an Ausgleichsabgabe an den Ausgleichsfonds beim BMAS weiter.
Die den Integrationsämter hierdurch in diesem Jahr zusätzlich zur Verfügung stehenden 58,3 Mio. Euro sollen für Leistungen an Werkstätten für behinderte Menschen und an andere Leistungsanbieter im Sinne des § 60 SGB IX zur Kompensation der aufgrund der COVID-19-Pandemie gesunkenen Arbeitsentgelte der dort beschäftigten Menschen mit Behinderung verwandt werden.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) haben hierzu folgendes gemeinsames Papier beschlossen:
Gemeinsame Eckpunkte zur Umsetzung der Entgeltaufstockung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe
Größe: 81,96 KB / Stand: 03.08.2020Vierte Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
Größe: 25,11 KB / Stand: 03.08.2020
Unterwegs Fachbegriffe oder Gesetze zum Thema Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nachschlagen? Das geht jetzt mit der Web-App „SBV aktiv“.
Extras: Erklärvideos, Share-Funktion zum Teilen von Inhalten, eigene Listen und Notizfunktion
Eva Strobel (Geschäftsführerin Geldleistungen und Rehabilitation der BA) und Christoph Beyer(Vorsitzender der BIH) haben am 3. Dezember 2019 in Meißen eine intensivere Zusammenarbeit vereinbart, um das gemeinsame Ziel der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu erreichen.
Den vollen Wortlaut der Meißner Erklärung finden Sie hier.
Welcher Leistungsträger ist im Zweifel zuständig? Dies klärt eine neue Verwaltungsabsprache zwischen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH), der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung sowie der Bundesagentur für Arbeit.
Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung nicht beteiligt hat. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu ein wegweisendes Urteil gesprochen.
Das Papier beschreibt Leitbild, Kompetenzen, Aufgaben und (zukünftige) Handlungsfelder der Technischen Berater bei den Integrationsämtern.
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Vorschläge zur Weiterentwicklung des Rechts der Menschen mit Behinderung im beruflichen Kontext nach Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes.
Wann kann mir das Integrationsamt helfen – und wann nicht? Ein Informationsblatt informiert Flüchtlinge und Migranten in englischer und arabischer Sprache.